Göttingen. Dass ihre Adresse in Göttingen nicht den besten Ruf hat, das war der 26 Jahre alten Studentin schon vorher klar. Das Iduna-Zentrum genannte Hochhaus am Maschmühlenweg gilt als sozialer Brennpunkt.
„Ich bin aber noch nie behelligt worden“, beteuert die Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung sehen möchte. Jetzt hat diese Adresse womöglich dazu geführt, dass die 26-Jährige fast keinen Handy-Vertrag abschließen konnte.
Vor einigen Wochen füllte sie auf der Internetseite eines Mobilfunkanbieters einen Antrag für einen Handy-Vertrag aus, bei dem nach Erhalt der Rechnung gezahlt wird (Postpaid). „Ich habe den Antrag nachts ausgefüllt, gegen 0.30 Uhr“, sagt sie. Schon sieben Stunden später landete eine Antwort in ihrer E-Mail-Box: Einen Postpaid-Vertrag könne man ihr leider nicht anbieten. Es habe in ihrem Fall nicht zweifelsfrei geklärt werden können, ob die internen Geschäftskriterien erfüllt seien. Dies seien Volljährigkeit, eine Schufa-Auskunft und die Anzahl bestehender Handy-Verträge. Sie könne aber eine Prepaid-Karte erhalten. Diese wird im Voraus bezahlt.
„Ich hab´ Panik gekriegt, weil ich dachte, bei der Schufa steht was über mich“, sagt die 26-Jährige. „Aber das kann gar nicht sein.“ Deswegen schrieb sie zurück, sie sei volljährig, habe keine Schulden und nur ein Handy - woran der Antrag gescheitert sei? Eine Antwort blieb zunächst aus und auch ein kostenpflichtiger Anruf bei der Service-Hotline brachte keine Klarheit. Noch zwei Mal beantragte sie online einen Postpaid-Vertrag. Innerhalb von Minuten kamen die Ablehnungen.
„Mein Verdacht erhärtete sich, dass es etwas mit der Adresse zu tun hat“, sagt die 26-Jährige. Sie füllte den Antrag ein viertes Mal aus, aber nun mit der Adresse ihrer Eltern in einem Dorf in Südniedersachsen. Stundenlang passierte nichts. Dann die E-Mail: „Herzlich willkommen.“ Ihre Bestellung werde bearbeitet.
Es war nicht die letzte Nachricht, welche von dem Mobilfunkanbieter kam. Tage später, als sie bereits mit ihrem Postpaid-Vertrag telefonierte, erhielt die Studentin eine Antwort auf ihre Frage, woran der erste Antrag gescheitert sei. Das sei ein Versehen gewesen, hieß es. Falls sie noch Interesse habe, könne man das Verfahren erneut aktivieren.
Von Tatjana Coerschulte
Verbraucherschützer überrascht es nicht, dass das Wohnumfeld für die Ermittlung der Kreditwürdigkeit eine Rolle spielt. „Das fällt immer dann auf, wenn sich ein Verbraucher sicher ist, dass er alle anderen Punkte ausschliessen kann“, sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Göttingen.
Der sogenannte Scorewert gibt Banken und Unternehmen Aufschluss darüber, wie zahlungsfähig ein Kunde ist und sein wird. In diese Risikobewertung fliessen unter anderem die Umzugshäufigkeit, das Zahlungsverhalten, Einkommen und Vermögen, Beruf und auch das Wohnumfeld ein. „Das ist nicht verboten“, sagt Körber. Dennoch würden Banken und Unternehmen nicht gern darüber sprechen, weil sie fürchten, andere mögliche Kunden zu verprellen.
Gleichzeitig werde mit der Erhebung der Daten in die Datenhoheit des Verbrauchers eingegriffen. Deswegen rät Körber: „Man hat ein Recht darauf zu fragen, welche Daten über den Einzelnen gespeichert sind.“ Im Zweifel sollten Kunden darüber bei Banken und Unternehmen um Auskunft bitten. (coe)



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