GÖTTINGEN. In Südniedersachsen werden weniger Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden bis zum Ende durchgefochten. Dies geht aus der Jahresbilanz des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor, die Gerichtspräsident Thomas Smollich vorstellte. Nur ein Fünftel der 2807 Verfahren, die das Verwaltungsgericht 2011 abgearbeitet hat, wurde per Urteil erledigt. In knapp fünf Prozent der Fälle schlossen die Beteiligten einen Vergleich. In 60 Prozent der Fälle zogen entweder die Kläger ihre Klage zurück oder die Behörde hob ihren Bescheid wieder auf.
Insgesamt registrierte das Verwaltungsgericht, das für die Stadt und den Landkreis Göttingen sowie die Landkreise Northeim und Osterode zuständig ist, 2569 neu eingegangene Verfahren. Das sind etwa zehn Prozent weniger als im Vorjahr. In den meisten Fällen, in denen am Ende ein Urteil gesprochen wurde, obsiegten zwar die Behörden. Aber: Die Erfolgsquote der Bürger hat sich deutlich erhöht: In fast 26 Prozent der abgeurteilten Fälle bekamen die Bürger Recht. 2010 waren es knapp 21 Prozent gewesen.
Die meisten Verfahren wurden von den zwölf Richtern innerhalb von weniger als einem Jahr abgeschlossen. Eilverfahren würden im Schnitt in weniger als acht Wochen erledigt, sagte Smollich. Das sei landesweit ein Spitzenwert.
Die Zahl der abgearbeiteten Fälle lag deutlich über der Zahl der Neueingänge. „Wir haben unsere Verfahrensbestände kontinuierlich abgebaut und erstmals die Zahl der anhängigen Verfahren auf unter 1000 reduzieren können“, freute sich Smollich. Während Ende 2010 noch 1067 Verfahren anhängig waren, waren nun 829. Dies entspricht einem Rückgang um 22 Prozent.
2012 rechnet das Gericht aber mit einer deutlichen Zunahme an Klagen. So sind allein im Januar bereits mehr als 320 Klagen von Landwirten gegen Subventionskürzungen eingegangen. Diese Fälle werden aber zunächst nicht weiter bearbeitet, da gegen die entsprechende EU-Verordnung ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist.
Ab Mitte des Jahres rechnet das Gericht außerdem mit einer Zunahme von Asylverfahren. Dies hängt mit organisatorischen Veränderungen in der zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber im Lager Friedland zusammen. Bislang bekommen abgelehnte Asylbewerber den entsprechenden Bescheid erst zugestellt, wenn sie von dem Erstaufnahmelager in Friedland auf eine andere Gemeinde verteilt worden sind. Ab dem Sommer will das Bundesverwaltungsamt die Bescheide direkt im Lager Friedland zustellen. Dadurch wird das Verwaltungsgericht Göttingen für Klageverfahren der betroffenen Asylbewerber zuständig.
Von Heidi Niemann



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