GÖTTINGEN. Ein Zwischenfall mit einem Knallkörper bei einer Demonstration in Göttingen, durch den ein Polizist ein Knalltrauma erlitten hatte, bleibt ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat jetzt ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Göttingen zurückgezogen.
Das Gericht hatte im vergangenen Juli einen 21-jährigen Göttinger Linksaktivisten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei gesprochen. Nach Ansicht des Gerichts ließ sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass der Angeklagte den Böller gezündet hatte. Ursprünglich hatte am gestrigen Dienstag die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht stattfinden sollen. Durch die Rücknahme der Berufung ist der Freispruch jetzt rechtskräftig geworden.
Dies habe zur Folge, dass die von dem Angeklagten gespeicherte DNA-Analyse vernichtet werde, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Hugo Heimgärtner. Der 21-Jährige war gegen die angeordnete DNA-Entnahme bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, das seine Beschwerde allerdings nicht annahm. Daraufhin gab er schließlich eine Speichelprobe ab.
Seine Fingerabdrücke bleiben allerdings in der entsprechenden Polizeidatei gespeichert. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte in der vergangenen Woche seine Klage gegen die erkennungsdienstliche Behandlung abgewiesen. Der Kläger sei als Beschuldigter geführt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Da er wiederholt bei Demonstrationen auffällig geworden sei, bestehe eine Wiederholungsgefahr.
Die Finger-, Handflächen- und Handkantenabdrücke sowie die Fotos dienten dazu, ihn bei eventuellen zukünftigen Straftaten identifizieren zu können. (pid) Foto: dpa



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