Göttingen. Ein Göttinger Finanzbeamter hat sich durch illegale Tricksereien bei der Steuererklärung und Steuerhinterziehung seine berufliche Existenz zerstört. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Steueramtsinspektor wegen schwerer Verstöße gegen seine dienstlichen Pflichten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist. Der 59-Jährige Finanzbeamte, der seit 1970 in der Steuerverwaltung tätig war und später zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde, verliert auch die Pensionsansprüche.
Das Gericht folgte einem Antrag der Oberfinanzdirektion Niedersachsen. Das Finanzamt hatte im Jahr 2004 disziplinarische Vorermittlungen gegen den 59-Jährigen eingeleitet. Damals war die Behörde darauf gestoßen, dass der Beamte unerlaubt geschäftsmäßig Bekannten bei der Abfassung ihrer Steuererklärung geholfen hatte.
Außerdem hatte er unrichtige Angaben in einem Antrag auf Eigenheimzulage gemacht und zu Unrecht die Zulage kassiert. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er auch Gewinne aus Wertpapiererlösen und Mieteinnahmen in seiner Steuererklärung verschwiegen hatte.
Das Finanzamt für Fahndung und Steuersachen in Braunschweig verhängte 2006 gegen ihn ein Bußgeld wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Amtsgericht Göttingen aufgrund seiner falschen Angaben im Antrag auf Eigenheimzulage wegen Betruges zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nachdem dieses Urteil rechtskräftig geworden war, nahm die Finanzbehörde das Disziplinarverfahren wieder auf mit dem Ziel, den vom Dienst suspendierten Mitarbeiter ganz aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
Vor Gericht zeigte der 59-Jährige wenig Verständnis für das Verfahren. Er habe 40 Jahre lang gewissenhaft gearbeitet. Gegen ihn sei nur einseitig ermittelt worden. Dass nach so vielen Jahren seine berufliche Existenz „bewusst kaputt gemacht“ werde, könne er nicht nachvollziehen.
Nach Ansicht des Gerichts hat es der 59-Jährige jedoch selbst zu verantworten, dass das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn zerstört sei. Aufgabe eines Finanzbeamten sei es, Steuern festzusetzen, nicht aber, Steuern zu hinterziehen. Seine privaten Verfehlungen beträfen einen Kernbereich seiner dienstlichen Tätigkeit, deshalb sei er aus dem Dienst zu entfernen. (pid)
Von Heidi Niemann



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.