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Griff in die Studentenkasse: Nach Public Viewing an der Uni Göttingen fehlen 18000 Euro

18 000 Euro fehlen: Diebstahls-Verdacht bei Fußball-Übertragungen auf Uni-Campus

Griff in die Studentenkasse: Nach Public Viewing fehlen 18000 Euro 

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Göttingen. Von den Einnahmen aus dem Public Viewing während der Fußball-WM im Zentralen Hörsaalgebäude der Universität in Göttingen sind 18 000 Euro verschwunden. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), der die öffentlichen Übertragungen veranstaltet hatte, hat Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt erstattet.

© nh

Fußball-Feierlaune: Aus den Übertragungen im Hörsaalgebäude machten die Studenten WM-Partys. Jetzt hat sich herausgestellt, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen verschwunden ist.

Weitere Verdachtsfälle, darunter die Einnahmen einer Fachschafts-O-Phasen-Party, werden derzeit durch die Interne Revision der Universität geprüft. Wie der AStA am Freitag mitteilte, ist der Fehlbetrag beim Public Viewing bei der Abrechnung aufgefallen. Der AStA ist eine selbstverwaltete studentische Interessensvertretung.

Aus den Fußball-Übertragungen im Hörsaalgebäude auf dem Uni-Campus hatten die Studenten im vergangenen Sommer regelrechte WM-Partys gemacht. Vor den Spielen hatten die Zuschauer mit Fanschals, Transparenten und WM-Schminke in den Gesichtern in langen Schlangen vor dem Gebäude auf Einlass gewartet. Laut AStA besuchten insgesamt 12 000 Studenten die Übertragungen. Die Einnahmen setzten sich zusammen aus dem Eintritt und dem Verkauf von Speisen und Getränken. Wie viel Geld beim Public Viewing insgesamt eingenommen wurde, dazu machte der AStA keine Angaben.

Nachdem der Fehlbetrag aufgefallen war, schaltete der AStA die Rechtsabteilung der Universität ein. Eine Prüfung der Bücher und Zahlen durch die Interne Revision der Hochschule erhärtete den Diebstahls-Verdacht. Die Interne Revision kontrolliert derzeit noch Abrechnungen von Veranstaltungen anderer Organe der Studentenschaft.

Um solche Diebstähle in Zukunft zu verhindern, seien die Abläufe und Kontrollen der Veranstaltungen bereits verbessert worden, teilte der AStA mit. Nach Angaben von Uni-Sprecher Bernd Ebeling sollen unter anderem Veranstaltungen mit einem Umsatz von über 15 000 Euro nur noch stattfinden dürfen, wenn ein externer Prüfer die kaufmännische und organisatorische Planung gebilligt hat.

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