Göttingen. Der 20-jährige Linksaktivist aus Göttingen, dem auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen eine DNA-Probe entnommen werden soll, ist untergetaucht. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn bei der Demonstration einen Böller geworfen zu haben.
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Sein Rechtsanwalt teilte am Freitag mit, dass auch ihm der Aufenthaltsort unbekannt sei. Nach seinen Informationen befinde er sich aber nicht mehr in Göttingen. Der 20-Jährige weigert sich weiterhin, eine Speichelprobe abzugeben. Um die DNA-Maßnahme durchzusetzen, solle er nun polizeilich ausgeschrieben werden, sagte Staatsanwaltssprecher Hans-Hugo Heimgärtner. Sollte er beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten, muss er damit rechnen, zwangsweise vorgeführt zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche seine von seinem Anwalt eingebrachte Beschwerde gegen die angeordnete DNA-Entnahme nicht angenommen. Am Mittwoch sollte er zur Abgabe einer DNA-Probe bei der Polizei erscheinen, war aber der Vorladung nicht nachgekommen.
Anlass für die Anordnung der Staatsanwaltschaft war ein Zwischenfall bei einer Demonstration im vergangenen Januar. Damals hatten rund 400 Demonstranten gegen die Durchsuchung eines studentischen Wohnhauses protestiert, das als feste Adresse der autonomen Szene gilt. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den 20-Jährigen, der in dem Haus gewohnt hat, bei der Demonstration einen Böller geworfen zu haben. Dadurch habe ein Polizist ein Knalltrauma erlitten. Der 20-Jährige sei mehrfach bei Demonstrationen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Es sei zu befürchten, dass er auch in Zukunft Straftaten begehe.
Die Landtagsgrünen kritisierten die Anordnung als unangemessen. Die Entnahme einer DNA-Probe sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche Maßnahme dürfe nicht leichtfertig angeordnet werden, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Helge Limburg.



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