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Volksverhetzung: Student vor Gericht in Göttingen

Volksverhetzung: Student vor Gericht

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Göttingen. Wegen rechtsradikaler Äußerungen im Internet muss sich ein 32-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat den 32-Jährigen, der noch im vergangenen Jahr als Medizinstudent an der Universität Göttingen eingeschrieben gewesen sein soll, wegen Volksverhetzung angeklagt.

Der Beschuldigte habe in einem rechtsextremen Internetforum Beiträge veröffentlicht, in denen der Holocaust geleugnet werde, teilte Behördensprecher Hans-Hugo Heimgärtner mit. Unter anderem habe er behauptet, dass Zyklon B in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten nur zur Entlausung benutzt worden sei. Außerdem habe er die Ermordung von mehreren Millionen Juden in der Zeit des Nationalsozialismus als größte Lüge der Menschheitsgeschichte bezeichnet und behauptet, dass es stattdessen einen „Holocaust, begangen an Deutschen durch Juden“ gegeben habe.

Die Beiträge waren unter einem Pseudonym veröffentlicht worden. Antifa-Aktivisten ermittelten indes den mutmaßlichen Autor. Vor einem Jahr berichteten sie dann auf einer Internet-Plattform der linken Szene über die Enttarnung eines Medizinstudenten als Neonazi. Dabei veröffentlichten sie auch den Namen und die Anschrift des Studenten.

Der Verfasser selbst hatte in seinen Beiträgen darauf verwiesen, dass er aus Angst vor den „Repressionen des Systems“ seine Identität nicht preisgeben und stattdessen lieber ein „versteckter Nazi“ bleiben wolle. Er gehe auch auf keine Demonstration, um nicht Gefahr zu laufen, fotografiert zu werden. Anderenfalls könne er sein „Studium hinschmeißen“. Ein Sprecher der Göttinger Universitätsmedizin konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft darüber geben, ob der 32-Jährige noch eingeschrieben ist.

Laut Staatsanwaltschaft hat der 32-Jährige angegeben, dass er sich inzwischen von diesen Beiträgen distanziere und diese nicht mehr seine Gesinnung darstellten. Verharmlosung und Leugnung von Nazi-Verbrechen werden mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. (pid)

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