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Vorschrift regelt jede Falte

Blanke Beine oder kurze Hosen: Land stellt Robenträger vor heikle Kleiderfragen

Vorschrift regelt jede Falte

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Hannover/Göttingen. Niedersachsens Richter, Staats- und Rechtsanwälte stehen vor einem heiklen Kleidungsproblem. Grund ist ein ab dem 1. Januar 2011 geltendes „Merkblatt über die Amtstracht“, das jetzt das Justizministerium in Hannover herausgegeben hat.

Streitobjekt Robe: Für Staatsanwälte wie Andreas Buick (Foto), Richter und Rechtsanwälte gibt es ab dem 1. Januar ein neues Bekleidungsmerkblatt. Foto: Gehlen

Streitobjekt Robe: Für Staatsanwälte wie Andreas Buick (Foto), Richter und Rechtsanwälte gibt es ab dem 1. Januar ein neues Bekleidungsmerkblatt. Foto: Gehlen

Auf zwei DIN-A-4-Seiten ist akribisch aufgelistet, wie eine Robe auszusehen hat. Bereits der erste Satz hat es in sich: „Die Robe wird über der Kleidung getragen und verdeckt diese.“ Der Göttinger Oberstaatsanwalt Wilfried Ahrens, der mehrere Bücher mit juristischen Stilblüten veröffentlicht hat, kann es kaum fassen. „Nähme man wirklich für bare Münze, was uns das Ministerium da aufbürdet, wären beispielsweise für Herren nur noch Stachelbeerbeine zugelassen.“

Bestürzende Feststellung

Da Roben nur bis zur Mitte der Waden reichen, hätten männliche Träger nur die Wahl, Hochwasserhosen, Knickerbocker, Shorts oder gar keine Hosen zu tragen oder aber sich die zu langen Hosenbeine hochzukrempeln. Anderenfalls würden sie sich jedoch womöglich einer Dienstpflichtverletzung wegen nicht verdeckter Kleidung schuldig machen.

Ein Göttinger Verwaltungsrichter hat inzwischen seine Robe nachgemessen und dabei die bestürzende Feststellung gemacht, dass sie in vielen Details nicht mit der ministeriell festgelegten Trachtenordnung übereinstimmt. Die Diskrepanz beginnt beim Material. Laut Merkblatt bestehen Roben aus „feinem Kammgarnstoff, Kaschmir oder Lasting“, seine Robe ist jedoch aus einem Mischgewebe von Polyester und Schurwolle gefertigt.

Einmal schimmert im Merkblatt etwas Großzügigkeit durch: „Zur Erleichterung beim Schreiben ist es freigestellt, am rechten Ärmel einen Knopf anzubringen, um dadurch den weiten Ärmel enger um das Handgelenk zu schließen.“

Auch dies bringt den Richter in Verlegenheit, denn bei ihm befindet sich auch am linken Ärmel ein Knopf. Er wäre zwar bereit, den linken Knopf zu entfernen, hegt aber insgesamt rechtliche Bedenken gegen die Vorschrift, da sie die Gruppe der Linkshänder nicht berücksichtige.

Angesichts der „verfassungswidrig kargen Besoldung im Eingangsamt der Laufbahn“ wolle der Zeitpunkt des Erwerbs einer neuen und in allen Punkten vorschriftsmäßigen Robe wohl erwogen sein.

Sowohl wegen der mangelnden Bestimmtheit wesentlicher Teile der Vorschrift als auch wegen der Pflicht zum schonenden Umgang mit den Ressourcen hat er beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Sondergenehmigung für das Auftragen seiner 1993 erworbenen Amtstracht beantragt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers richtet sich das Merkblatt in erster Linie an die Hersteller der Roben, „damit diese wissen, wie die Robe geschnitten sein muss.“ HINTERGRUND

Von Heidi Niemann

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