Streit zwischen Hotelier und Bahn: Neutraler Gutachter prüft Güterzuglärm

Im Rechtsstreit von Laubacher Hotelier mit Bahn lässt Gericht Güterzuglärm ermitteln

Streit zwischen Hotelier und Bahn: Neutraler Gutachter prüft Güterzuglärm

523.08.1123.08.11|Hann. Münden|9 Kommentare
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Laubach/Göttingen. Im Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn AG um Lärmschutz entlang der Bahnstrecke Kassel-Göttingen hat Hotelier Jörg Treichel (Biohotel Werratal) aus Laubach einen Teilerfolg verbucht.

Lärm durch Güterzüge

© HNA/Krischmann

Lärm durch Güterzüge: Nur einen Steinwurf weit vom Biohotel Werratal in Laubach entfernt fahren Güterzüge auf der Strecke Kassel-Göttingen.

Nach Auskunft seines Anwalts, Matthias Möller-Meinecke (Frankfurt), hat das Landgericht Göttingen einen neutralen Gutachter beauftragt. Dieser wird den Bahnlärm am Wohnhaus des Klägers messen.

Der Laubacher Hotelier hatte im Juli 2010 die DB Netz AG verklagt, weil vor allem die vielen Güterzüge auf der Strecke Göttingen-Kassel ihm nachts den Schlaf rauben. Er verlangt von der Bahn AG als kurzfristige Abhilfe Tempolimit oder Nachtfahrverbot, mittelfristig Maßnahmen wie schalldämmender Unterbau, Gabionen oder eine Schallschutzwand.

Der Musterkläger hatte nach Angaben seines Anwalts dem Landgericht durch ein Privatgutachten nachgewiesen, dass der Richtwert nach der Verkehrslärmschutzverordnung nachts um mehr als Doppelte (plus 13 Dezibel A) überschritten wurde.

Mit der Vergabe eines zweiten, unabhängigen Gutachtens will das Gericht überprüfen, ob die im Privatgutachten ermittelten Ergebnisse zutreffen. Sollte der zweite Gutachter zum Ergebnis kommen, dass der Kläger durch Bahnlärm wesentlich beeinträchtigt wird, werde das Gericht entscheiden, welche Maßnahmen die Bahn AG ergreifen müsse. Das hatte Richterin Cornelia Butzmann bei der Verhandlung im Juli 2010 angekündigt. Die Kosten des neutralen Gutachtens müsse der Kläger tragen, teilte die Pressesprecherin des Landgerichts Göttingen, Richterin Cornelia Marahrens, mit. Nach Abschluss der Beweiserhebung wird das Landgericht ein Urteil fällen. Möller-Meinecke: „Bestätigt sich dies Gutachten auch im Prozess, zeichnet sich bundesweit erstmals ein Erfolg einer Klage auf Unterlassung von unzumutbarem Bahnlärm ab“. (kri)

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