Hemeln. Ob die Grundschule in Hemeln fortgeführt werden kann, hängt nicht nur vom Rat der Stadt Hann. Münden ab. Auch die Niedersächsische Landesschulbehörde müsse gefragt werden, teilte gestern Sprecherin Susanne Strätz mit.
Denn der frühere Beschluss zur Aufhebung der Grundschule Hemeln mit Wirkung zum 31. Juli 2012 sei rechtskräftig.
Wenn der Schulträger nun einen neuen Beschluss fasse, die Grundschule weiterzuführen, bedeute dies rein rechtlich, dass ein Antrag zur Neueinrichtung einer Schule gestellt werde. Der müsse dann nach dem Schulgesetz geprüft werden, so die Sprecherin.
Um über das weitere Vorgehen zu beraten, kommt am Dienstag, 7. Februar, der Mündener Verwaltungsausschusss zusammen. (ems)



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