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Fünf Jahre Haft für Kokain-Dealer

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Göttingen/Northeim. Das Landgericht Göttingen hat am Freitag einen 31-jährigen Drogendealer zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer befand den aus dem Kosovo stammenden Angeklagten der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge für schuldig.

Ein mitangeklagter 38-jähriger Landsmann, der die Drogengeschäfte vermittelt hatte, muss wegen Beihilfe zum Rauschgifthandel für eineinhalb Jahre in Haft.

Die Polizei hatte den Hauptangeklagten im Dezember 2010 nach einer Verfolgungsfahrt in Northeim festgenommen. Dieser hatte zuvor auf dem Gelände eines Fast-Food-Lokals am Northeimer Autohof zwei Päckchen mit einem Kokaingemisch in Empfang genommen.

Als Rauschgiftfahnder ihn festnehmen wollten, versuchte er mit seinem hoch motorisierten BMW zu fliehen und warf die beiden Pakete mit zwei Kilo Kokain aus dem Fenster. Für die Ermittler war es der größte Kokainfund des Jahres in Niedersachsen. Nach Schätzungen der Polizei liegt der Straßenverkaufswert zwischen 200.000 und 500.000 Euro.

Die Polizei hatte bereits seit längerem gegen die Drogendealer ermittelt. Einen Monat vor der Festnahme waren die beiden Angeklagten in die Niederlande gefahren und hatten dort sieben Kilo Amphetamin bestellt. Den Kontakt hatte der 38-jährige Mitangeklagte vermittelt. Zwei Tage später wurden die Drogen auf einem Parkplatz in der Nähe der Northeimer Ortschaft Edesheim, in einem Autoreifen versteckt, übergeben.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen von sechseinhalb und zwei Jahren gefordert hatte. Die Kammer attestierte dem 31-Jährigen, dass er aufgrund seiner eigenen Kokainabhängigkeit bei den Taten möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen sei.

Sie ordnete deshalb seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Außerdem wurden sein BMW und sein Führerschein eingezogen. Der 38-jährige Mitangeklagte erhielt keine Bewährung, weil er bereits vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten war und zur Tatzeit unter Bewährung stand.

Das Urteil gegen den 31-jährigen Hauptangeklagten ist rechtskräftig, da er ebenso wie die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete. Im Fall des 38-Jährigen wollten die Beteiligten sich dagegen nicht festlegen, ob sie auf eine Berufung verzichten. (nie)

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