Northeim. Die Flammen der Osterfeuer werden im Landkreis Northeim auch in diesem Jahr lodern. Diese Nachricht für alle Fans der Brauchtumsfeuer verkündete Northeims Kreisbrandmeister Bernd Kühle, nachdem sein Amtskollege Heimo Schaub im Nachbarkreis Göttingen den dortigen Feuerwehren die Ausrichtung per Dienstanweisung strikt untersagt hat.
Hintergrund dieses Verbots sind versicherungstechnische Gründe. Ein Gericht hatte den Osterfeuer-Veranstalter in Herberhausen dafür zur Rechenschaft gezogen, dass sich ein gestürzter Besucher verletzt hatte und die Kosten abgerechnet werden mussten.
Im Landkreis Northeim werden die Osterfeuer vor allem in den Dörfern seit Jahren überwiegend von den Feuerwehren organisiert, seit jüngstem von den Feuerwehrvereinen. „Wichtig ist, dass die in einem möglichen Schadensfall auf der sicheren Seite sind“, lautet die Vorgabe von Bernd Kühle, der ein generelles Verbot für Unsinn hält.
„Wer allerdings keine Versicherung hat, sollte die Finger besser davon lassen“, lautet der Ratschlag des Kreisbrandmeisters. Eine solche abzuschließen, bedeutet in der Regel nur einen kleinen organisatorischen Aufwand.
Auch finanziell ist das gut zu händeln, bestätigte der Hauptvertreter der Versicherungsgruppe Hannover (VGH), Olav Opolka, auf Nachfrage der HNA. „Wer ein Osterfeuer ausrichten will, ist mit 80 Euro dabei“, sagt der Nörten-Hardenberger. Für diese Summe, die unabhängig von der Besucherzahl der Veranstaltung ist, seien Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro abgedeckt. Wer acht Euro mehr investiert, steigert die Versicherungssumme sogar auf fünf Millionen Euro.
Der Zeitraum wird dabei sogar flexibel gehandhabt. „Sowohl die Vorbereitungszeit als auch die Aufräumarbeiten sind darin berücksichtigt“, erläutert Opolka.



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