Amt verhinderte Familienleben

Northeimer Ausländerbehörde verbot, Mann seine Ehefrau zu besuchen

Amt verhinderte Familienleben

503.09.1003.09.10|Northeim|
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Northeim. Ghassan El-Zuhairy ist erleichtert. Denn zumindest mündlich hat ihm die Ausländerbehörde des Landkreises Northeim die Erlaubnis erteilt, seine Ehefrau Ashwaka bald wieder besuchen zu dürfen. Er lebt in Northeim, sie in Dessau in Sachsen-Anhalt.

Will seine Ehefrau besuchen: Ghassan El-Zuhairy Foto: Weidner

Will seine Ehefrau besuchen: Ghassan El-Zuhairy Foto: Weidner

Einfach war der Weg bis zur Genehmigung nicht: Ghassan El-Zuhairy stammt aus dem Irak und ist ein so genannter geduldeter Flüchtling. Der 32-jährige kam bereits 2002 nach Deutschland und bat um Asyl. Mit dem Status geduldeter Flüchtling hat er Auflagen zu erfüllen, darunter auch die Residenzpflicht. Das bedeutet in seinem Fall, dass er Niedersachsen nicht ohne Reiseerlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde verlassen darf.

Heirat Anfang 2010

Seine Frau ist seit Ende 2009 in Deutschland. „Meine Frau hat ihren ersten Mann im Irak verloren. Sie ist mit ihren beiden Kindern nach Deutschland geflüchtet. Sie spricht die Sprache noch nicht gut und braucht meine Hilfe“, erzählt El-Zuhairy. Zudem wollte er mit seiner Frau zusammen sein. Die beiden haben im Januar dieses Jahres nach muslimischem Recht geheiratet, jedoch nicht standesamtlich –ein Problem, wie sich später herausstellte. Nach seinen Aussagen hatte El-Zuhairy im Januar und Februar noch eine Reiseerlaubnis. Seit März wurde ihm diese allerdings von der Ausländerbehörde verwehrt, weil die nötigen Vorraussetzungen fehlten.

„Dass ein Reisegrund nicht akzeptiert wird, kommt häufig vor“, sagt Kai Weber, Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrates. „Als Begründung wurde angeführt, dass die beiden nicht standesamtlich verheiratet seien.“ Damit würde den Eheleuten das Recht auf Zusammenleben verwehrt, erklärt Weber weiter.

Behörde braucht Urkunde

Auf Nachfrage beim Landkreis Northeim teilt Pressesprecher Dirk Niemeyer jedoch eine andere Begründung mit: Der Behörde sei die Heirat nicht bekannt gewesen. „Der Antragssteller wurde gebeten, durch Vorlage einer Heiratsurkunde nachzuweisen, dass eine Ehe, wie behauptet, besteht. Diesen Beweis hatte der Antragssteller trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vorgelegt.“

Dagegen betont El-Zuhairy, dass er vor zwei Monaten seinem Asylanwalt die Papiere gegeben habe. Mittlerweile liegt der Ausländerbehörde offenbar der „Heiratsvertrag“ vor. „Die begehrte Reiseerlaubnis wird erteilt“, sagt Niemeyer.

Mit der Freude über diese Nachricht wartet El-Zuhairy allerdings lieber noch, bis er ein Schreiben der Behörde erhalten habe. Zudem muss sich der Iraker im kommenden Monat vor dem Amtsgericht Northeim verantworten, weil er seine Frau bereits ohne Erlaubnis besucht hatte. Wer ohne Genehmigung den Bereich des zugewiesenen Aufenthalts verlasse, riskiere drastische Konsequenzen, sagt Weber. „Das Gesetz sieht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro vor, im Wiederholungsfall auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.“ (suw)

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