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„Keks-Prozess“: Verteidigung fordert Einstellung

Kurioser Keks-Prozess: Verteidigung fordert Einstellung

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Lüneburg. Neue Runde im „Keks-Prozess“: Obwohl der Verlust der abgelaufenen Plätzchen keinen Schaden verursacht hat, hält die Staatsanwaltschaft am Verfahren gegen einen 52-Jährigen wegen Hausfriedensbruchs fest. Sogar Interpol ist eingeschaltet.

Der Inhaber des Konditorei-Betriebes sagte am Dienstag vor dem Lüneburger Landgericht, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei. Er betonte, dass die Firma nicht mehr an einer Strafverfolgung gegen den Mann interessiert sei.

Wachmänner hatten den angeklagten Polit-Aktivisten im August 2010 gemeinsam mit einem anderen Mann in der Nähe des Bäckereigeländes mit einem Eimer voll abgelaufener Kekse gestellt. Er soll das Backwerk aus einem Müllcontainer eines eingezäunten Bäckereigeländes genommen haben.

Verteidiger Martin Lemke setzte sich erneut für eine Einstellung des Verfahrens ein. Die Justiz mache sich lächerlich, wenn sie sich wiederholt mit einer Packung abgelaufener Kekse beschäftige. Der Aufwand stehe nicht im Verhältnis zur Tat.

Zumal seinen Angaben zufolge inzwischen das Bundeskriminalamt und Interpol beauftragt sind, nach einem Franzosen zu suchen, der vernommen werden solle. Die Staatsanwältin kommentierte das nicht. Sie hatte bereits zuvor für eine mögliche Einstellung des Verfahrens ein volles Geständnis verlangt.

In dem Berufungsverfahren geht es nicht um die Frage, ob das Entnehmen abgelaufener Lebensmittel aus Abfallcontainern legal ist. Der Angeklagte war vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 125 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, später aber wieder zurückgezogen. Auch der Angeklagte war in Berufung gegangen.

Zur Tat äußert er sich vor Gericht weiterhin nicht. Er bedauerte lediglich, Ungemach und Unruhe verursacht zu haben. Und beteuerte, das Firmengelände nicht wieder zu betreten.

Er hatte für das Betreten ethische Gründe angegeben. Man könne nicht zugucken, wenn genießbare Lebensmittel weggeworfen werden. Er sei zudem verarmt und lebe vom „Containern“. Verfahren gegen Anhänger dieser Haltung werden jedoch häufig wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das Verfahren wird am 27. Februar fortgesetzt. Fünf weitere Verhandlungstage wurden festgelegt. (dpa)

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