BAD GANDERSHEIM. Einst war sie ein Modellprojekt der niedersächsischen Justiz, jetzt kommt das Aus: Die Sozialtherapeutische Abteilung in Bad Gandersheim wird Mitte des Jahres geschlossen und in die Justizvollzugsanstalt Rosdorf verlagert. Dies gab jetzt Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann bekannt.
Busemann begründete die Schließung mit unzureichenden Sicherheitsstandards für die Klientel der Sexual- und Gewaltstraftäter. Außerdem gebe es einen erheblichen Sanierungsbedarf, der Kosten von bis zu zwei Millionen Euro verursachen würde. In Rosdorf gebe es dagegen noch freie Kapazitäten, die genutzt werden könnten.
Bad Gandersheim war Anfang der 1970-er Jahre die erste Sozialtherapeutische Anstalt in Niedersachsen. Inzwischen ist die Justizvollzugseinrichtung für männliche Straftäter eine externe Abteilung der JVA Rosdorf. Die in Bad Gandersheim beschäftigten Mitarbeiter würden künftig in Rosdorf eingesetzt, sagte ein Ministeriumssprecher. In der Sozialtherapeutischen Abteilung sind laut Ministerium derzeit 18 Menschen inhaftiert und 20 Mitarbeiter beschäftigt. Das Amtsgericht Bad Gandersheim bleibe bestehen.
Die Schließung der sozialtherapeutischen Abteilung steht auch im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer zentralen Unterbringung für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der JVA Rosdorf. Nach der Fertigstellung des Neubaus im Jahr 2013 sollen dort jene Straftäter aus Niedersachsen und Bremen untergebracht werden, die auch nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe als gefährlich gelten. Für diese Personengruppe gebe es einen besonderen Bedarf an Therapieangeboten, sagte Ministeriumssprecher Georg Weßling. Mit der Verlagerung der Sozialtherapie aus Bad Gandersheim wolle man Synergieeffekte nutzen und ein hochwertiges therapeutisches Angebot für die Sicherungsverwahrten schaffen.
Inzwischen hat das Land seine Planung für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten überarbeitet. Grund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das bauliche Standards festgelegt hat. „Wir setzen in Niedersachsen auf Rechtssicherheit und wollen nicht riskieren, dass andere deutsche Gerichte oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst nach der Fertigstellung des Neubaus zu ähnlichen Ergebnissen kommen“, sagte Busemann.
Die bisherigen Planungen sahen für jeden Sicherungsverwahrten eine Wohnfläche von 18,5 Quadratmetern vor. Stattdessen werden die Zwei-Zimmer-Appartements eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern haben, hinzu kommt ein Sanitärbereich. Dies hat zur Folge, dass nur 45 statt der zunächst geplanten 54 Haftplätze entstehen.
Von Heidi Niemann



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