Kiel/Hannover. Das Verbot der Hells Angels in Kiel hat zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen für Niedersachsen. „Wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, eine Rocker-Gruppierung zu verbieten, dann tun wir es auch“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Ein Verbot sei schwierig, weil zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse, „dass der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider läuft“.
Trotz des identischen Namens unterscheide sich die Kieler Gruppierung völlig von den hiesigen Hells Angels.
Wenn es jedoch Verflechtungen geben sollte, werde sich das Ministerium genau anschauen, ob es auch in Niedersachsen zu einem Verbotsverfahren komme. „Wir müssen genau beobachten, ob es nach dem Verbot in Kiel zu Mitgliederwechseln kommt“, sagte Frank Federau vom Landeskriminalamt. (lni)



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