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Rettung: Land fasst Gesetz neu - Kein Zwang zur Ausschreibung mehr

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Hannover. Die Kommunen haben bei der Vergabe von Rettungsdiensten künftig mehr Spielraum. Eine Mittwoch im Landtag beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, dass die Kommunen den Rettungsdienst selber organisieren als auch europaweit ausschreiben oder an bewährte regionale Partner vergeben können.

Verhindert werden kann damit, dass zuverlässig arbeitende Rettungsdienste wie etwa das Rote Kreuz oder die Johanniter Unfallhilfe das Nachsehen haben, weil ein ausländischer Rettungsdienst ein preiswerteres Angebot vorlegt.

Die Vergabe der Konzessionen muss nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen, allerdings kann diese ohne europaweite Ausschreibung geschehen. Die Kommunen können auch die Mitwirkung am Katastrophenschutz zu einem Kriterium machen - ein Bereich, in dem die örtlichen Anbieter bewährte Partner sind. Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur bisherigen Vergabepraxis und Proteste in den Kommunen hatten das Land zur Neufassung bewegt. (lni)

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