Anonymer Samenspender muss Namen nennen

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    • 06.02.13
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Urteil

Anonymer Samenspender muss Namen nennen

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Hamm - Einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zufolge, muss ein anonymer Samenspender auf Wunsch seines Kindes seinen Namen preisgeben.

© dpa

Eine Samenbank muss einem anonym gezeugten Kind den Namen des leiblichen Vaters nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch in einem wegweisenden Urteil entschieden. Geklagt hatte eine 21 Jahre alte Frau, deren Mutter sich auf diese Weise befruchten lassen hatte. Die Richter im westfälischen Hamm werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität (Az: I-14 U 7/12). Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen.

Der beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke beruft sich weiter darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Die Unterlagen hätten damals nur zehn Jahr aufbewahrt werden müssen, sagte Katzorke der Nachrichtenagentur dpa in einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. Katzorke, der bei der Verkündung der Entscheidung nicht anwesend war, bezeichnete das Urteil als „rein theoretisch“.

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