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Kritik an Röttgens Endlagersuche

Kritik an Röttgens Endlagersuche

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Berlin - Mangelnde Sicherheitsbestimmungen, fehlende Regelungen zur Beteiligung der Atomwirtschaft an den Kosten und eine unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung:

© dpa

Bundesumweltminister Norbert Röttgen steht in der Kritik.

Die SPD lässt kaum ein gutes Haar am Vorgehen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) bei der Suche nach einem geeigneten Atommüll-Endlager. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bezeichnete den Gesetzentwurf aus dem Hause Röttgen als unzureichend. Am Donnerstagnachmittag wollten Bund und Länder erneut zu Beratungen zusammenkommen, um über die weiteren Schritte bei der Endlagersuche zu beraten.

Mitte November 2011 hatten sich Bund und Länder auf einen Neustart bei der Endlagersuche verständigt. Die Erkundungen hatten sich bisher auf den Salzstock im niedersächsischen Gorleben konzentriert, der jedoch hoch umstritten ist. In dem Gesetzentwurf Röttgens wird das Verfahren für eine neue Suche skizziert: Ziel ist demnach ein wissenschaftsbasiertes, transparentes Verfahren. Ein neu zu schaffendes Bundesinstitut soll unter anderem die Standortsuche begleiten und wissenschaftlich bewerten. Auch eine neue Ethikkommission soll den Prozess überwachen.

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Matthias Miersch, und die SPD-Obfrau im Gorleben-Untersuchungsausschuss, Ute Vogt, bezeichneten den Gesetzentwurf allerdings als “mangelhaft“ und “nicht konsensfähig“. Die beiden SPD-Politiker stützen sich auf ein vorgestelltes Gutachten des ehemaligen Leiters der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg.

Die Kritik ist grundsätzlicher Natur: Miersch und Vogt kritisieren, dass überhaupt ein neues Gesetz für die Endlagersuche beschlossen werden soll. Indem das Verfahren aus dem bestehenden Atomgesetz ausgelagert werde, unterlägen die Erkundung, der Standortvergleich und der Langzeitsicherheitsnachweis nicht mehr “den durch die Rechtsprechung untermauerten Schutzzielen des Atomgesetzes“. Über die Sicherheit eines künftigen Endlagers entscheide “faktisch allein“ ein noch einzurichtendes Bundesinstitut, schreibt auch Renneberg in seinem Gutachten.

Weiter Streit um Gorleben

Auch Gorleben bleibt weiterhin Streitpunkt: Röttgens Entwurf sei kein Endlagersuchgesetz, sondern ein “Gorleben-Findungsgesetz“, beklagten Miersch und Vogt. Nach Einschätzung Rennebergs enthält der Gesetzentwurf die Option, “Gorleben als Referenzstandort zu privilegieren und nicht nach den festzulegenden Ausschlusskriterien zu überprüfen“. Allerdings taucht der Name Gorleben im Entwurf nur an zwei Stellen auf, wo es um “ein oder ... Standort(e)“ für die künftige untertägige Erkundung geht, “ggf. zusätzlich zu dem Salzstock Gorleben“.

Die SPD beklagt darüber hinaus, dass die Betreiber von der gesetzlichen Pflicht befreit würden, die Kosten des Verfahrens zu tragen. “Hierbei geht es um Ausgaben in Milliardenhöhe.“ Die Einrichtung einer Ethikkommission, die das Verfahren begleiten soll, lehnen die beiden Abgeordneten ebenso ab wie das Bundesinstitut.

Auch der BUND kritisierte den neuen Entwurf. Er sei untauglich, um den Neustart der Endlagersuche im breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen - vor allem, weil “nach wie vor der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Salzstock Gorleben“ nicht als Endlager ausgeschlossen werde, wie die “Frankfurter Rundschau“ berichtete. Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung müsse weiter nachgebessert werden.

dapd

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