108.03.1008.03.10|Politik|1 Kommentar
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Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) rügt die deutsche Kindergeldregelung. Liegt er richtig? Thomas Kallay: Carstensen hat völlig Recht, weil das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar eindeutig entschieden hat, dass die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sind. Sie seien falsch bemessen worden und seien viel zu niedrig. Das Verfassungsgericht hat deshalb eine Neuberechnung vorgegeben.
Was bedeutet das für das Kindergeld?
Kallay: Viele Menschen wissen gar nicht, was Carstensen gesagt hat: Vermögende Menschen - denen ich den Reichtum gar nicht neide - bekommen Kindergeld, obwohl sie es in Wahrheit gar nicht brauchen. Hartz-IV-Beziehern - und ich bin selber einer - wird dagegen das Kindergeld auf das Einkommen angerechnet.
Was ist daran denn Ihrer Ansicht nach falsch?
Kallay: Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, dass man seine Kinder vernünftig großziehen kann. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass auch Vermögende Kindergeld bekommen, während es Armen aufs Einkommen angerechnet wird.
Wo müsste der Gesetzgeber eingreifen?
Kallay: Er müsste das Sozialgesetzbuch II, das für Hartz IV und damit die Grundsicherung zuständig ist, dahingehend ändern, dass Kindergeld eben kein Einkommen ist, sondern ohne Anrechnung auf die Sozialleistungen voll ausgezahlt wird. Damit die Sozialleistung nicht mehr gemindert wird durch das Kindergeld.
Der Staat hat dafür derzeit kaum Geld.
Kallay: Das lasse ich ihm als Argument nicht durchgehen. Der Staat hat in der Vergangenheit Milliardenbeträge für Banken und Unternehmen lockergemacht. Da kann er nicht Kinder hängen lassen, deren Eltern durch die verfehlte Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte erwerbslos geworden sind. Es geht nicht um Milliardenbeträge für Spekulanten, sondern darum, dass auch Kinder eine Zukunft haben und Leistung bringen können, die aus Hartz-IV-Familien stammen.
Nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe haben Sie angekündigt, das Urteil beim Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen zu wollen. Ist das schon auch den Weg gebracht worden?
Kallay: Nein, es muss noch geklärt werden, ob das jursitisch überhaupt möglich ist. Wenn es das ist, klage ich.
Von Wolfgang Blieffert

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