009.03.1009.03.10|Politik|
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kassel / hannover. In der Debatte um Lehren aus lange vertuschten Missbrauchsfällen in Einrichtungen der katholischen Kirche und im hessischen Elite-Internat Odenwaldschule mehren sich Rufe nach längeren Verjährungsfristen. Bambergs Erzbischof Ludwig Schick etwa fordert im Sinne der Gerechtigkeit für die Opfer, die Verjährungsfrist im Strafrecht von bislang zehn auf 30 Jahre zu strecken. Ähnlich sehen das CSU-Chef Horst Seehofer und Bayerns Justizministerin Beate Merk. Die Deutsche Kinderhilfe fordert gar, Verjährungsfristen ganz zu kippen - wie bei Mord.

Christian Pfeiffer
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und andere Politiker der schwarz-gelben Koalition sehen eher Nachholbedarf im Zivilrecht: Die Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche solle auf 30 Jahre verzehnfacht werden, sagt FDP-Rechtsexperte Hartfrid Wolff.
Ähnlich denken seine Unionskollegen. Aber auch Christian Pfeiffer (66), Ex-SPD-Justizminister und Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover. Im HNA-Gespräch warnte Pfeiffer gestern vor Pauschalverurteilungen der Institution Kirche. Die trage aber „Mitverantwortung an sexuellem Missbrauch, wenn sie Täter nur versetzt hat und die sich später erneut an Kindern vergangen haben“.
Stellen müsse sich die Kirche Forderungen nach Wiedergutmachung „auch wegen jahre- oder jahrzehntelanger Vertuschung“, so Pfeiffer. „Die hat es vielen Opfern von vornherein unmöglich gemacht, auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu klagen. Die Verjährungsfrist im Zivilrecht läuft nur drei Jahre. Zudem beginnt sie - anders als bei sexuellem Missbrauch im Strafrecht - auch nicht erst mit Ablauf des 18. Lebensjahres der Opfer.“
Und so verdeutlicht Pfeiffer die juristische Zwickmühle: „Ein 13-Jähriger wird sexuell missbraucht. Die strafrechtliche Verjährungsfrist von zehn, in schweren Fällen 20 Jahren beginnt erst, wenn der Junge volljährig ist. Das ist sinnvoll, weil sich viele Opfer überhaupt erst als Erwachsene zu solch schlimmen Erfahrungen äußern können. Zivilrechtlich - was Schadensersatz angeht - könnte das Opfer hier nur vor Gericht gehen, bis es 16 ist. Selbst wenn der Täter fünf Jahre nach der Tat alles zugibt.“
Der Kriminologe weiter: „Opfer sexuellen Missbrauches leiden vielfach unter massiven psychischen Schäden. Oft sind sie bis ins Alter mit Therapiekosten belastet. Auf denen bleiben sie sitzen, weil Täter nur bis drei Jahre nach der Tat zur Rechenschaft gezogen werden können.“ Man könne zur Wiedergutmachung auch an die Einrichtung eines Fonds denken.
Auf Ebene des Strafrechts ging die Deutsche Bischofskonferenz gestern nach vorn: Die Kirche unterstütze Staatsanwälte und Polizei „bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos“, teilten die Bischöfe mit. Zudem fordere man Geistliche zur Selbstanzeige auf. An den runden Tisch, den CDU-Familienministerin Kristina Schröder zum Missbrauchsskandal startet, wollen die Bischöfe auch. Mit dem Segen Roms, mit Schul- und Internatsträgern, Ärzten, Lehrern, Vertretern der evangelischen Kirche und Wohlfahrtsverbänden.
Auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will einen runden Tisch. Allerdings einen, der sich auf Entschädigungszahlungen einigt, als „Zeichen an die Opfer“. Man habe nur die Einladung von Köhler, hieß es auf HNA-Anfrage bei der Bischofskonferenz in Bonn: „Alles andere ist kein Thema!“
Von Wolfgang Riek

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