Telefonbetrüger: Forderung nach schriftlicher Bestätigung von Geschäften

Berlin: Gesetz wird überprüft

Telefonbetrüger: Forderung nach schriftlicher Bestätigung von Geschäften

003.08.1003.08.10|Politik|1 Kommentar
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Kassel / Berlin. Wie beim Versuch, Atomkraftwerke möglichst lange weiterlaufen zu lassen, marschieren Hessen und Baden-Württemberg nun auch im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung gemeinsam. Dieses Mal geht es um nervige Werbeanrufe und deren Folgen.

© dpa

Das nervt: Unerlaubte Werbeanrufe, Gewinnversprechen, die nur auf teure Rückruf-Nummern locken sollen, und andere Tricks für windige Telefongeschäfte: Hessen, Baden-Württemberg und Verbraucherschützer fordern die erneute Verschärfung der Gesetze.

Fazit von Hessens Verbraucher-Staatssekretär Mark Weinmeister und seinem Stuttgarter Ministerkollegen Rudolf Köberle Mitte Juli: Das 2009 noch unter Schwarz-Rot verschärfte Bundesgesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung ist zu lasch. Besserung nicht in Sicht - das Tricksen, Täuschen und Unterschieben unerwünschter Verträge geht weiter.

Die Beschwerden nehmen zu, das bestätigte am Montag ein Sprecher der Bundesnetzagentur (BNetzA). Wiesbaden und Stuttgart fordern, wie schon vor der letzten Novelle, dass Telefongeschäfte erst gelten sollen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Verbraucherschützer haben die Südländer dabei mit im Boot. Auch sie sehen hier die wirksamste Waffe gegen Telefonnepp. Die Bestätigungslösung, so Verbraucherschützer, würde seriöse Anbieter stärken. Und sogenannte schwarze Schafe dürften die Lust am schnellen Euro verlieren, wenn sie Kunden nicht nur ein Ja am Telefon abschwatzen, sondern auch ihre Unterschrift bräuchten.

Im September soll der Vorstoß von den Verbraucherministern der Länder diskutiert werden. Laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht das Gesetz schon auf dem Prüfstand. Nachgebessert werden könne - vorher sollten die Länder aber bitte klären, warum Täter bislang kaum zur Rechenschaft gezogen würden. „99,9 % aller am Telefon geschlossenen Verträge funktionieren einwandfrei“, sagte Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) der HNA. Die Bestätigungslösung bringe Verbrauchern „Steine statt Brot“ und neue Rechtsunsicherheiten. Viel wichtiger sei, aber vielleicht zu wenig beworben: „Innerhalb von 14 Tagen kann man grundsätzlich jeden Vertrag, der am Telefon oder über das Internet geschlossen wurde, ohne jegliche Angabe von Gründen widerrufen.“

Und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU)? Ihr haben Hessen und Baden-Württemberg schärferen Telefonkundenschutz ans Herz gelegt. Aigners Staatssekretärin Julia Klöckner verwies gegenüber der HNA auf die laufende Überprüfung. Sei Nachbesserung nötig, „so findet die Forderung nach einer Bestätigungslösung auch meine Unterstützung“. Zahnlos gegen Trickser und Täuscher? Einfach, sagt BNetzA-Sprecher Rudolf Boll, sei das Geschäft nicht: Beweisprobleme im Einzelfall, Hinterleute im Ausland kaum zu fassen, Staatsanwälte, die Ermittlungen schnell einstellen. Ein Anfang, so Boll, um das Problem in seiner Tragweite zu erfassen, wäre die Sammlung aller Fälle bei einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Von Wolfgang Riek

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