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Sicherungsverwahrung: gefährliche Straftäter freigelassen

Bericht: Straftäter aus Sicherungsverwahrung entlassen

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Berlin - Bundesweit sind nach einem Zeitungsbericht bislang 15 als gefährlich geltende Straftäter auf Basis eines europäischen Gerichtsurteils aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.

Dies ergaben Recherchen der “Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag), die sich auf die Justizministerien der Länder beruft. Die meisten - nämlich sechs - seien in Hessen freigelassen worden, schrieb das Blatt. In vielen Ländern würden derzeit Freilassungsanträge geprüft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) hatte es für unzulässig erklärt, dass ihre Sicherungsverwahrung auf Grundlage einer späteren Rechtsänderung rückwirkend verlängert worden war.

Unterdessen beharrt die Union weiter auf dem Erhalt der nachträglich zu verhängenden Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Täter.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält eine andere Lösung nur bei solchen Tätern für nötig, die vom Straßburger Urteil betroffen sind. Bei dieser Gruppe plädiere die CSU für eine Sicherungsunterbringung, “die von der Strafhaft getrennt wird und einen eigenen dafür zuständigen Richter“, sagte Hermann der “Passauer Neuen Presse“ (Donnerstag). Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei aber “für die Zukunft überhaupt nicht in Frage gestellt“. Er fügte hinzu: “Die Bundesjustizministerin redet bewusst am eigentlichen Kern der Probleme vorbei.“

Auch der Innenausschuss-Vorsitzende im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), warnte vor der Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Der “Rheinischen Post“ (Donnerstag) sagte er weiter: “Ich glaube, dass im Bundesjustizministerium die praktischen Probleme bei Observationen und mit der Fußfessel unterschätzt werden.“

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter - beispielsweise Sexualstraftäter - auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dieses Instrument künftig nur noch erlauben, wenn es bereits im Urteil verhängt oder dies zumindest vorbehalten wird. Nachträglich soll die Verhängung nicht mehr möglich sein. Stattdessen setzt Leutheusser- Schnarrenberger auf eine Überwachung entlassener Täter mittels elektronischer Fesseln.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview gesagt, elektronische Fesseln ersetzten nicht in jedem Fall die geschlossene Unterbringung.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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