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Alte Kennzeichen dürfen dran bleiben

Kfz-Kennzeichen: Neue Regel zur Ummeldung

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Schwalm-Eder. Sein Autokennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten, das kann man in Hessen bereits seit über zwei Jahren. Doch nun gibt es eine weitere Neuerung.

Wer ein Fahrzeug in einer anderen hessischen Region kauft und dann in der Heimat auf sich ummeldet, kann ebenfalls mit dem bisherigen Kennzeichen weiterfahren.

So könnte nun ein Fritzlarer ein im Landkreis Schwalm-Eder zugelassenes Auto beispielsweise mit Korbacher oder Frankfurter Nummernschild besitzen.

„Laut Gesetz gilt dies ab dem 1. Mai in ganz Hessen“, sagte Dieter Werkmeister, bei der Kreisverwaltung für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Im Schwalm-Eder-Kreis werde dieses Verfahren jedoch schon seit Frühjahr 2011 praktiziert, hat er beim Leiter der Zulassungsstelle erfahren. Wer ein Fahrzeug ummelden wolle, erhalte ein Infoblatt zu dem Thema. Der neue Service koste nichts extra. Die Bürger sparten sogar noch Geld, weil sie keine neuen Nummernschilder prägen lassen müssen.

„Die Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ohne Halterwechsel innerhalb Hessens ist seit dem 1. November 2009 möglich“, teilt Ulrike Franz-Stöcker, Pressesprecherin des Hessischen Verkehrsministeriums, mit. Seit diesem Zeitpunkt können die Bürger beim Umzug ihr Kennzeichen behalten.

Grund für diese Neuerungen seien hauptsächlich die bürgerfreundliche Gestaltung der Verwaltung und der Abbau von Bürokratie. Die Bürger könnten durch die Kennzeichenmitnahme Zeit und Kosten sparen.

Bevor die Kennzeichenmitnahme in Hessen eingeführt werden konnte, musste erst die Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechend geändert werden, erklärte Franz-Stöcker. Den entsprechenden Antrag habe dann das Hessische Verkehrsministerium gestellt.

Rubriklistenbild: © Montage: HNA

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