Vereinsvorsitzender von Oase kritisiert Mitarbeiter-Praktiken bei Arbeitsförderung

Arbeitslose kritisieren Arbeitsförderung: „Arge verhöhnt uns“

6817.08.1017.08.10|Fritzlar-Homberg|48 Kommentare
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Schwalm-Eder. Die Schlägerei in einem Büro der Arbeitsförderung Schwalm-Eder (Arge) sei nur die Spitze eines länger schwelenden Konflikts gewesen, sagt Lutz Baumann, Vorsitzender des Vereins Organisierter Arbeitsloser Schwalm-Eder (Oase).

Der arbeitslose Diplom-Ingenieur und Chemiker kritisiert die Praktiken der Behörde massiv: Immer wieder komme es vor, dass Mitarbeiter der Arge ungerechtfertigt Leistungen kürzten oder Geld nicht auszahlen, dass den Menschen zustehe. In den Räumen der Arge war es vor einigen Wochen wegen eines Schecks zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen.

Beide Streithähne, ein Angestellter der Arge und ein Kunde, trugen Verletzungen davon. Wir stellen einige Fälle vor, wie sie der Verein Oase dokumentiert hat. Hans-Gerhard Gatzweiler, Leiter der Arbeitsförderung Schwalm-Eder, erklärt die Entscheidungen der Arge zu den vorgestellten Fällen.

Von Damai D. Dewert

Fall 1: Arge behält Geld ein

Im jüngsten Fall hatte der Kunde Norbert G. einen Prozess vor dem Sozialgericht gewonnen. Doch von dem ihm zustehenden Geld habe die Arge eigenmächtig die Hälfte vorsorglich zurückhalten wollen, sagt Baumann. Eine Hälfte werde prophylaktisch einbehalten, heißt es in einem Schreiben der Behörde an Norbert G. Erst auf Drängen seines Anwalts zahlte die Arge das ausstehende Geld.

Diese Summe sollte mit dem Scheck beglichen werden. Jochen Böhme-Gingold, Kreistagsabgeordneter der Linken, nennt das Verhalten der Arge anmaßend. Es erstaune, mit welcher Arroganz das Recht gebrochen werde. „Die können doch nicht willkürlich gerichtliche Urteile ändern“, sagt Böhme-Gingold weiter.

Das sagt die Arge. Die Arbeitsförderung achtet Gerichtsentscheidungen und setzt sie um. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Leistungen nicht in dem vom Kunden erwarteten Umfang ausgezahlt werden, weil Kürzungen vorzunehmen waren. Dies kann bei Sanktionen oder der Anrechnung von Einkommen der Fall sein. (ddd)

Fall 2: 30 Tage ohne Einkommen

Ein Langzeitarbeitsloser suchte sich eine Festanstellung. Die Arge forderte mit sofortiger Wirkung und der Begründung, dass ein Einkommen erzielt werde, die Rückzahlung der Überweisung für den Monat in dem die Arbeit aufgenommen worden war. Mehrere Monate versuchte die Arge, auch mithilfe eines Gerichtsvollziehers, die Forderung einzutreiben. Dabei war aus der Aktenlage erkennbar, dass der Person eine Deckungslücke zwischen der letzten Zahlung der Arge und der ersten Gehaltszahlung von 30 Tagen blieb. Erst ein eingeschalteter Ombudsmann schlichtete den Fall zugunsten des Kunden.

Das sagt die Arge. Die Auszahlung von Geld und die Einstellung von Zahlungen ist im Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Meistens wird das gezahlte Geld in einer Summe zurückgefordert, allerdings beinhaltet die Zahlungsaufforderung den Hinweis: „Falls Ihnen eine fristgemäße Zahlung nicht möglich ist, wenden sie sich an das umseitige Forderungsmanagement.“ Dann könne eine Ratenzahlung vereinbart werden. (ddd)

Fall 3: Kunden informieren

Immer wieder laden Mitarbeiter der Arge Kunden zu Veranstaltungen ein. In den Einladungsschreiben fehlen Hinweise auf Art und Dauer der Veranstaltung. Die Rechtsfolgenbelehrung für die Nichtbeachtung der Einladung nimmt hingegen mehr als eine Seite ein.

Das sagt die Arge. Einladungen zu Veranstaltungen sollten für den Kunden Hinweise auf Art, Thema und Dauer der Veranstaltung beinhalten. Das war nicht immer der Fall. „Wir haben die Arbeitsvermittler darauf aufmerksam gemacht, dass die Information von der Geschäftsleitung gewollt ist und die Transparenz für den Kunden erhöht“, sagt Gatzweiler. (ddd)

Fall 4: Jede Arbeit ist zumutbar

Sechzigjährigen, die während ihres Berufslebens Bürotätigkeiten ausgeübt haben, werden Jobangebote (mit Bewerbungszwang unter Sanktionsandrohung) unterbreitet, in denen sie topfit sein sollen und Lasten bis zu 31,5 Kilogramm heben und tragen sollen. Dies verhöhne die Arbeitslosen und sei ein Bärendienst für die Unternehmen, die passende Mitarbeiter suchen, sagt Lutz Baumann. Gerade solche Nonsens-Vermittlungen kämen immer wieder vor.

Das sagt die Arge. Mit jedem Arbeitslosen werden die Berufsfelder besprochen, in denen er arbeiten möchte und kann. Dabei wird natürlich auch die gesundheitliche Eignung beachtet. Insbesondere ältere Arbeitslose müssen sich natürlich Gedanken machen, ob sie auf einer kaufmännischen Tätigkeit bestehen und weiterhin arbeitslos bleiben oder ob sie andere Berufsfelder ausprobieren. Im SGB II gibt es keinen Berufsschutz, jede zumutbare Beschäftigung muss angenommen werden. (ddd)

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