1623.07.1023.07.10|Fritzlar-Homberg|14 Kommentare
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Homberg. Die Dienstwagen-Affäre könnte mit dem Strafbefehl für Bürgermeister Martin Wagner juristisch abgeschlossen sein, sofern er die Strafe annimmt. Unabhängig davon werde in einem zweiten Verfahren weiter ermittelt, erklärte Oberstaatsanwalt Manfred Jung. Dabei gehe es um den Vorwurf der Untreue.
Hintergrund: Ein Mitarbeiter des Stadtentwicklungsvereins soll eigentlich für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt eingesetzt sein. Er erhalte sein Geld aber aus dem Topf des Vereins, der auch öffentlich gefördert werde. Dazu liegt eine Anzeige vor. Auch die Homberger Grünen hatten wiederholt moniert, dass Geld des Vereins zweckentfremdet eingesetzt werde. Das sei Missbrauch von Fördergeld.
Zum Stand dieser Ermittlungen wollte sich Oberstaatsanwalt Jung nicht äußern. Es handele sich um ein eigenes Verfahren, das getrennt von der Dienstwagen-Affäre bewertet werden müsse.
Der Stadtverordnete, den Martin Wagner wegen einer Parlamentssitzung aus dem Skiurlaub hatte holen lassen, hätte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten gehabt, wenn er aus dem Urlaub zurückgekommen wäre.
Kritik des Anwalts: Kritik an der Staatsanwaltschaft übt Dr. Karl Heinz Gasser, der Anwalt von Martin Wagner. „Es wurde ermittelt und ermittelt. Was heraus gekommen ist, ist ein Federchen, das davon fliegt, wenn man mal pustet“, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft werfe seinem Mandanten unter anderem vor, er habe eine Seite des Fahrtenbuches verschwinden lassen. Es sei doch sehr merkwürdig, dass die SPD eine Fotokopie dieser Seite in einem Akteneinsichtausschuss des Parlamentes vorgelegt habe.
Ausschuss: In mehreren Sitzungen hatte sich dieser Ausschuss mit den Vorgängen beschäftigt. Dabei hatte Wagner zunächst erklärt, die Fahrt sei mit seinem Dienstwagen erfolgt, den er auch privat nutzen darf, dann hatte er eingeräumt, dass es sich um ein anderes städtisches Fahrzeug gehandelt habe (wir berichteten). Angesichts der Vorwürfe hatten SPD und Grüne in der Vergangenheit wiederholt den Rücktritt beziehungsweise die Abwahl Wagners gefordert.
Von Heinz Rohde
Ein Strafbefehl kann von der Staatsanwaltschaft erlassen werden. Voraussetzung: Die Strafandrohung übersteigt nicht eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das teilte Oberstaatsanwalt Manfred Jung mit. Auf eine Gerichtsverhandlung könne verzichtet werden, sofern der Beschuldigte den Strafbefehl annehme. Der Vorwurf im Falle von Bürgermeister Wagner sei eher an der unteren Grenze angesiedelt worden. Ein Strafbefehl sei da eine übliche Art und Weise, ein solches Verfahren abzuschließen. (hro)
Der Strafbefehl, der dem Homberger Bürgermeister zugestellt worden ist, lautet auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, was einem Monatsgehalt entspricht. Die Tagessätze richteten sich nach dem Nettogehalt des Beschuldigten, erklärte Oberstaatsanwalt Manfred Jung. Näheres könne er dazu nicht sagen. Nach Informationen der HNA beträgt das Brutto-Grundgehalt des Homberger Bürgermeisters 6137 Euro. Es ist nach dem Hessischen Besoldungsgesetz geregelt. Die Eingruppierung richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. (hro)
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