Schwalm-Eder. Für die Fahrtkosten, die jugendlichen Hartz-IV-Empfängern beim Besuch einer weiterführenden Schule entstehen, wird der Schwalm-Eder-Kreis vorerst nicht aufkommen. Das hat Vize-Landrat Winfried Becker gegenüber der HNA erklärt.
Die Situation sei sehr bedauerlich, aber angesichts eines Defizits von 17 Millionen Euro allein in 2010 seien weitere freiwillige Leistungen derzeit nicht möglich. Der Regierungspräsident als Aufsicht habe das ausgeschlossen.
Im Landkreis besuchen etwa 120 Jugendliche aus bedürftigen Familien eine weiterführende Schule, schätzt Hans-Gerhard Gatzweiler, der Geschäftsführer der Arbeitsförderung Schwalm-Eder.
Mit der Aktion „Kinder für Nordhessen“, die von der HNA und weiteren Sponsoren getragen wird, soll geholfen werden. „Es darf doch nicht sein, dass junge Leute von Bildung ausgeschlossen sind, weil ihnen das Geld für die Fahrkarte zur Schule fehlt“, sagt HNA-Geschäftsführer Harold Grönke (weitere Berichte).
Eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme fordert Vize-Landrat Becker. „Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Auch Kinder von Hartz IV-Empfängern müssen die Möglichkeit haben, zum Gymnasium zu gehen“, sagt er. Das Bundessozialgericht habe verbindlich entschieden, dass es keinen Anspruch auf Kostenübernahme gebe. Die Fahrtkosten für die weiterführende Schule seien in den Pauschalen des Arbeitslosengeldes II enthalten. Bisher habe der Landkreis in Einzelfällen und auf Antrag die Kosten übernommen. Auch dies sei nun nicht mehr möglich.
Die Bedeutung einer fundierten Schulausbildung fasst Hans-Gerhard Gatzweiler so zusammen: „Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit.“ Angesicht hoher Kosten würden Eltern aus bedürftigen Familien ihren Kindern aber eher zu einer Berufsausbildung statt zu einem höheren Abschluss raten.
Von Heinz Rohde
Im Verbreitungsgebiet der HNA soll kein Kind aus einkommensschwacher Familie wegen einer fehlenden Fahrkarte auf den Besuch einer weiterführenden Schule verzichten müssen. „Es darf doch nicht sein, dass junge Menschen von Bildung ausgeschlossen werden, weil ihnen das Geld für die Fahrkarte zur Schule fehlt“, sagt Harold Grönke, Geschäftsführer der Dierichs Mediengruppe. Und er handelt: Aus dem Spendentopf der Aktion „Kinder für Nordhessen“ stellt er 10 000 Euro zur Verfügung. Die Summe soll aber auch andere Menschen, Unternehmen und Institutionen animieren, ebenfalls zu helfen. Die Aktion „Kinder für Nordhessen“ wurde vor drei Jahren von der HNA ins Leben gerufen. Mehr als eine Million Euro haben Privatleute und Unternehmen seither gespendet. Mit dem Geld wurde bislang dringend notwendige Basisförderung in Grundschulen finanziert. „Jetzt weiten wir die Aktion aus, um ein ganz dringendes Problem zu lösen“, sagt HNA-Chefredakteur Horst Seidenfaden. Von der Hilfsaktion sollen Jugendliche profitieren, deren Familien von Hartz IV leben oder die ein geringes Einkommen haben und aufstocken müssen. Den jungen Menschen werden die Fahrkarten für den Schulbus beziehungsweise die Bahn bezahlt (siehe Artikel unten). Wenn Hartz-IV-Familien durch die Aktion Unterstützung beim Kauf der Karten bekommen, so wird dies übrigens nicht auf die Regelleistungen der Sozialhilfe angerechnet. (hai/abe)
Die Aktion „Kinder für Nordhessen“ übernimmt die Kosten der Schulbusfahrten für Schüler aus Hartz-IV-Familien. Und so funktioniert’s: Für das beginnende Schuljahr können die Erziehungsberechtigten beziehungsweise die Schüler selbst die Übernahme der Kosten ihrer Halbjahreskarte beantragen. Einfach eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides und der Schulbescheinigung senden an: Verlag Dierichs GmbH & Co. KG z. Hd. Frau Hempel, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel Auch wer schon eine Halbjahreskarte gekauft hat, ist hier an der richtigen Adresse. Eine Kostenerstattung kann beantragt werden – nicht den aktuellen Leistungsbescheid, die Schulbescheinigung und den Zahlungsbeleg für die Karte vergessen. Wichtig ist in diesem Fall die Angabe der Kontonummer, auf die der Betrag erstattet werden soll. Allerdings gilt: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Unterstützt werden kann nur in dem Umfang, den das Spendengeld zulässt. Es ist vorgesehen, dass jene Antragsteller, die bislang noch keine Karte gekauft haben, von der HNA einen Gutschein übersandt bekommen, mit dem sie dann die Karte bei ihrem ÖPNV-Träger einlösen können. Die Information über die Vorgehensweise wird den Antragstellern individuell mitgeteilt. Hartz-IV-Bezieher, die Unterstützung beim Kauf der Schulbus-Tickets benötigen, können auch per Mail Kontakt mit uns aufnehmen unter: helfen@hna.de (abe)
Wer die Aktion unterstützen möchte, kann Geld auf folgende Spendenkonten überweisen: Kasseler Sparkasse: BLZ 520 503 53, Kto. 20 55 04; Kasseler Bank: BLZ 520 900 00, Kto. 2 20 55; Raiffeisenbank Baunatal: BLZ 520 641 56, Kto. 2 05 50 07. Bitte verwenden Sie das Stichwort „Fahrkarte“. Ab einer Summe von 200 Euro wird eine Spendenquittung ausgestellt, unter diesem Betrag gilt der Überweisungsbeleg als Quittung.



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