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Schwalm-Eder: Jesberg scheiterte mit Klage gegen Landkreis

Jesberg scheiterte mit Klage gegen Landkreis

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Schwalm-Eder. Das Landgericht Kassel hat eine Klage der Gemeinde Jesberg gegen den Schwalm-Eder-Kreis abgewiesen. Die Kommune hatte Schadenersatz gefordert, weil dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises das Fehlverhalten eines Jesberger Mitarbeiters hätte auffallen müssen.

Hintergrund: Der frühere Jesberger Büroleiter hatte von 1995 bis 2007 Überstunden abgerechnet, die er nicht geleistet hatte und eigenmächtig eine Höhergruppierung seiner Stelle vorgenommen. So war ein Schaden von über 176.000 Euro entstanden.

Dem Rechnungsprüfungsamt hätten bei einem Testat im Mai 2007 die Manipulationen auffallen müssen, argumentierte die Gemeinde. Der Schaden wäre dann um 27.000 Euro geringer ausgefallen.

Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. Der Landkreis nehme lediglich im Auftrag der Gemeinde Aufgaben wahr, da diese selbst kein Rechnungsprüfungsamt habe, erklärte Dr. Wolfgang Kitzinger, der Pressesprecher des Landgerichts. Eine Aufsichtspflicht des Landkreises ergebe sich daher nicht und somit auch keine Amtshaftung.

Das Urteil könnte von grundsätzlicher Bedeutung sein. Es zeige, dass Testate des Rechnungsprüfungsamtes keine Persilscheine seien, erklärte Landrat Frank-Martin Neupärtl. Das Rechnungsprüfungsamt könne einen Haushalt nicht in allen Facetten überprüfen und Absolution erteilen. Neupärtl: „Die laufende Überwachung des Kassen- und Rechnungswesen obliegt dem Gemeindevorstand.“ Wichtig sei, dass das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werde. Daran habe das Gericht in diesem Falle Zweifel geäußert.

Er habe pflichtgemäß geprüft, meinte hingegen Jesbergs Bürgermeister Günter Schlemmer gegenüber der HNA. Das sei auch in der strafrechtlichen Überprüfung des Falles bescheinigt worden. Schlemmer: „Ich bin betrogen und schamlos hintergangen worden.“

Mehr dazu in der gedruckten Ausgabe der HNA.

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