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Fritzlar: Missbrauch: Kampf um Entschädigung

Rechtsanwältin Schoeler will Opfern Formularkrieg ersparen

Fritzlar: Kampf um Entschädigung nach Missbrauch

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Fritzlar. Nach dem Missbrauchsskandal von Fritzlar kämpfen die Opfer jetzt um finanzielle Entschädigung. Missbrauchsbeauftragte Meike Schoeler, Rechtsanwältin aus Fritzlar, vertritt zehn ehemalige Messdiener.

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Ende vergangenen Jahres wurde der Priester Hansjörg L., der in Fritzlar die Messdiener betreut hatte, wegen sexuellen Missbrauchs in 155 Fällen verurteilt. Die Ordensobernkonferenz hatte beschlossen, den Opfern bis zu 5000 Euro zukommen zu lassen, als „materielle Leistung in Anerkennung des Leids“.

Grundsätzlich, so heißt es in den Bestimmungen, solle zunächst versucht werden, vom Täter Schadenersatz oder Schmerzensgeld einzuklagen. Hansjörg L. habe ihres Wissens aber kein Eigentum, sagte Schoeler.

Vor einer möglichen Auszahlung steht ein siebenseitiges Formular, in dem die Betroffenen „möglichst genau“ schildern sollen, was ihnen geschehen ist. In den Fällen, wo die Taten juristisch verjährt sind, sei das verständlich, sagt Schoeler.

Unnötig sei es aber doch, wenn wie beim Prozess gegen Hansjörg L. die Fakten gerichtsfest seien und problemlos in den Akten nachgelesen werden könnten. Sie wolle den ehemaligen Messdienern möglichst ersparen, noch einmal die Untaten zu schildern. Das hat Meike Schoeler auch in einem Brief an das Bistum und die Ordenskonferenz geschrieben. Von dort erhielt sie die Antwort, dass Entschädigungen nur für verjährte Fälle vorgesehen seien (siehe Hintergrund) und sie sich an die Abtei im österreichischen Geras wenden solle.

Das hat Schoeler inzwischen getan und umgehend eine Antwort bekommen. Der Abt von Geras, Michael Proházka, habe ihr zugesagt, sich um die Entschädigungen zu kümmern. Die Anwältin betont, es gehe nicht in erster Linie um das Geld, sondern um ein Signal, dass das Unrecht anerkannt werde.

Rubriklistenbild: © dpa

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