824.02.1024.02.10|Fritzlar-Homberg|9 Kommentare
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Schwalm-Eder. Im altehrwürdigen Schornsteinfeger-Handwerk rumort es: Seit Jahresbeginn gibt es eine neue bundeseinheitliche Regelung, die die bisherige hessische Gebührenordnung ablöst. Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet das den Abschied von den einheitlichen Gebühren.

© Foto: dpa
Abgerechnet wird jetzt nach Aufwand, die Mischkalkulation hat ausgedient. „Das kann für den einen Kunden günstiger, für den anderen aber auch erheblich teurer werden“, sagt Bezirksschornsteinfeger Bernd Jäger aus Fritzlar.
Die neue Regelung lege exakt fest, wieviel welche Arbeit kosten müsse. Wer eine moderne Heizanlage besitzt, darf sich wohl freuen: Künftig wird der Schornsteinfeger nur noch einmal im Jahr kommen und Messungen sowie Kaminreinigung in einem Aufwasch erledigen. Das kostet dann weniger als bisher.
Schlechter dran sind Hauseigentümer und Mieter, die mit einfachen Kohle- und Holzöfen heizen: Für sie wird die Rechnung höher, denn der Aufwand ist größer.
Die neue gesetzliche Regelung wird weitere gravierende Veränderungen mit sich bringen. So müssen die Schornsteinfeger zum ersten Mal mit Konkurrenz rechnen. Anbieter aus dem EU-Ausland und der Schweiz dürfen bereits jetzt, so sie zugelassen sind, die handwerkliche Arbeit übernehmen. Hauseigentümer können sich nach günstigeren Dienstleistern umsehen.
Dass sich dadurch in den Dörfern und Kleinstädten des Kreises viel ändern wird, glaubt Bernd Jäger nicht. „Unsere Kunden sind mit unserer Arbeit zufrieden, sie vertrauen uns“, sagt er.
In größeren Städten mit Wohnungsbaugesellschaften, die 1000 Heizanlagen verwalten, könne das schon kritisch werden. „Dann hat ein normaler Betrieb in seinem Bezirk keine Überlebenschance mehr“, sagt Jäger.
Der Gesetzgeber will den Schornsteinfeger-Markt bis 2013 liberalisieren und ihn für andere Anbieter aus dem europäischen Raum öffnen. Das betrifft zunächst nur die handwerkliche Seite. Die quasi hoheitliche Aufgabe, die Feuerstätten in einem Bezirk (Heizung, Ofen, etc.) zu begutachten und für größtmögliche Sicherheit zu sorgen, bleibt Aufgabe des jeweiligen Bezirksschornsteinfegers.
Sollte ein Hauseigentümer andere Handwerker mit der Reinigungsarbeit beauftragen, muss er die Auflagen des Bezirksbevollmächtigten - so der neue Name - erfüllen. Tut er das nicht, trägt er im Schadensfall allein die Verantwortung. Auch der Versicherungsschutz kann dann erlöschen.
Von Ulrike Lange-Michael
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