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Affäre Heil/Ernst: Rechtswidrige Bespitzelung lag vor

Datenschützer äußert sich zu Vorfällen in Fritzlar

Affäre Heil/Ernst: Rechtswidrige Bespitzelung lag vor

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Schwalm-Eder. Der Kreisveterinär Dr. Hans-Gerhard Heil wurde tatsächlich rechtswidrig von Karl Heinz Ernst bespitzelt. Zu dieser Auffassung ist der hessische Datenschutzbeauftragte gekommen.

© Montage: HNA

Hans-Gerhard Heil und Karl Heinz Ernst

„Aufgrund der Art und Weise, wie die Daten gewonnen wurden, haben wir uns für ein Verwertungsverbot vor Gericht ausgesprochen“, sagt Dr. Robert Piendl, Referatsleiter für Beschäftigtendatenschutz beim Datenschutzbeauftragten.

Lage sei eindeutig

Nach Auswertung der Beobachtungsprotokolle, die der Landkreis zur Verfügung gestellt hat, könne man zu keinem anderen Schluss kommen, sagt Piendl.

Der SPD-Stadtverband hatte in einer am Donnerstag erschienen Anzeige von einer miesen Verleumdungskampagne geschrieben. Karl Heinz Ernst schrieb dort von bösartigen Verdächtigungen und Verleumdungen, denen er ausgesetzt sei.

Piendl bestätigt, dass im Datenschutzbericht, der am Dienstag erscheint, kein Bericht über den Vorfall zu finden sein wird. „Wir wollten so kurz vor der Kommunalwahl mit dem Bericht keinen Einfluss nehmen.“ Und auch aus Rücksicht auf das laufende Gerichtsverfahren habe man von einer Veröffentlichung abgesehen, sagt Piendl. Da der Fall jetzt aber ohnehin in der Presse diskutiert werde, wolle er die bezogene Position aber deutlich machen, so Piendl weiter.

„Wir haben mit Blick auf das Verwertungsverbot empfohlen, dass das Disziplinarverfahren eingestellt wird“, sagt Piendl. Dies sei Heil vom Landkreis auch angeboten worden. Heil lehnte ab. Hätte er die Einstellung angenommen, wäre der Verweis hinfällig gewesen, führt Piendl aus. Heil wollte den Vorfall aber von einem Gericht klären lassen und seine vollständige Rehabilitation.

Piendl weist daraufhin, dass die Frage, ob Arbeitszeitverstöße vorlägen, keine datenschutzrechtliche Entscheidung sei. Aber die Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, die auf einer rechtswidrigen Bespitzelung beruhen, lassen eben eine Verwertung der Daten vor Gericht nicht zu.

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