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Stiefvater vergreift sich an Tochter: Zwei Jahre auf Bewährung

Stiefvater vergreift sich an Tochter: Zwei Jahre auf Bewährung

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Fritzlar. Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung hat das Amtsgericht Fritzlar einen 59 Jahre alten Mann verurteilt. Der Vorwurf lautete sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen in fünf und sexuelle Nötigung in drei Fällen.

Die Taten liegen 14 bis 15 Jahre zurück. Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, dass er in den Jahren 1997 und 1998 seine zu diesem Zeitpunkt 12 bis 13 Jahre alte Stieftochter fünf Mal sexuell missbraucht habe. Er habe unter der Bekleidung an den Brüsten des Kindes manipuliert. In drei Fällen soll er gedroht oder das Kind festgehalten haben, um das Mädchen gefügig zu machen. Es dauerte eine Weile und bedurfte der Beratung durch den Verteidiger bis der Angeklagte sich durchrang, geständig zu sein.

Die Staatsanwältin machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass die sexuellen Übergriffe des Stiefvaters gravierende Folgen bei der Stieftochter hatten. Sie hätte eine Psychotherapie gebraucht, um die Erlebnisse zu verarbeiten. Erst Jahre später habe sie den Stiefvater wegen des sexuellen Missbrauchs angezeigt. Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Sie sagte, dass die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden könne, weil der Beschuldigte geständig war, nicht mehr straffällig wurde und eine Wiederholungstat auszuschließen sei.

Die Bewährungszeit solle drei Jahre dauern. Der Angeklagte muss 2500 Euro an eine Opferschutz-Einrichtung zahlen. Er soll außerdem die begonnenen psychologischen Beratungsgespräche fortsetzen und den Vollzug dem Gericht melden.

Der Verteidiger schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an. Das Gericht verwirklichte das beantragte Strafmaß in seinem Urteil. Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig.

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