Homberg. Die Ermittlungen gegen den Homberger Bürgermeister Martin Wagner wegen des Verdachts der Untreue und der Urkundenfälschung werden auch den Hessischen Landtag beschäftigen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu einen Berichtsantrag gestellt, der von der Landesregierung im Rechtsausschuss beantwortet werden soll. Insbesondere geht es dabei auch um die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Kassel in diesem Verfahren bereits seit fast einem Jahr ermittelt. Martin Wagner wird vorgeworfen, einen Dienstwagen der Stadt unrechtmäßig eingesetzt zu haben, um einen Stadtverordneten aus dem Skiurlaub abholen zu lassen.
In der Folge soll es auch Manipulationen an dem Fahrtenbuch des Fahrzeugs gegeben haben. Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf nach, Wagner habe Fördergeld des Landes, das für den Stadtentwicklungsverein bewilligt wurde, missbräuchlich eingesetzt, um einen Mitarbeiter für die Öffentlichkeitsarbeit zu beschäftigen.
Für die Sozialdemokraten stellt sich unter anderem die Frage, wie komplex die Sachverhalte sind und wie lange üblicherweise solche Verfahren dauern. Außerdem soll die Landesregierung Auskunft darüber geben, seit wann und wie oft das Justizministerium über den Verlauf der Ermittlungen informiert wurde und was unternommen wurde, um den Fortgang des Verfahrens zu beschleunigen. Gefragt wird auch nach der anwaltliche Vertretung des Bürgermeisters.
Die SPD möchte in Erfahrung bringen, seit wann der Landesregierung bekannt ist, dass Wagner von dem Anwalt Dr. Karl Heinz Gasser vertreten wird. Er gehört der Gießener Kanzlei Bouffier, Steiner, Wolf und Dr. Gasser an. Hessens Innenminister Volker Bouffier war seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1978 für die Kanzlei tätig. Er übt seine Tätigkeit seit seiner Ernennung zum Innenminister des Landes Hessen nicht aus. Zur Dauer des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Kassel kürzlich gegenüber der HNA angegeben, es habe einen Wechsel in der Zuständigkeit gegeben. Dazu möchte die SPD-Landtagsfraktion wissen, warum nun eine neue Staatsanwältin mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens betraut worden sei.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.