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Schwalmstadt: Algerier wegen des Verdachts auf Drogenhandel vor Gericht

Kunden identifizierten Dealer – Asylbewerber bestreitet den Drogenverkauf

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Treysa. 58 Fälle von Drogenhandel, zwei Diebstähle, eine Sachbeschädigung und und ein Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung werden einem algerischen Asylbewerber zu Last gelegt, der am Mittwoch als Angeklagter vor dem Amtsgericht Schwalmstadt stand.

Nach einer dreistündigen Verhandlung und der Anhörung von sechs Zeugen setzte der Richter des Schöffengerichts einen Fortsetzungstermin für Rosenmontag fest, um dann weitere fünf Zeugen zu hören, die nicht erschienen waren.

Intensive, mehrere Monate andauernde Ermittlungen einer Arbeitsgemeinschaft der Polizei mündeten im vergangenen Jahr am 1. September in einer Großrazzia im Asylbewerberheim am Harthberg in Treysa, bei der 260 Beamte im Einsatz waren und 24 Menschen vorläufig festgenommen wurden (HNA berichtete).

Der 22-jährige Algerier sei einer der Festgenommenen, erklärte ein mit dem Fall befasster Kripobeamte aus Homberg. Der Algerier war schon während der Ermittlungen vor der Razzia aufgefallen. Mehrere Drogenkonsumenten, die zum Kundenkreis der Drogendealer im Asylbewerberheim zählten, hatten den Algerier im Vorfeld der Razzia auf Fotos als Drogenhändler identifiziert. Sie waren als Zeugen geladen. Nur sechs von elf Zeugen erschienen zu der Verhandlung am Mittwoch.

Sie hatten nach eigenen Angaben zwei bis sieben Mal bei ihm gekauft, jeweils Mengen für den Eigenbedarf, die sich bei einem Kaufpreis von fünf Euro pro Gramm zwischen zehn und 40 Euro bewegten. Nach der Anhörung der ersten drei Zeugen beraumte der Richter eine Unterbrechung an, um dem Angeklagten die Möglichkeit zu einem Geständnis zu geben.

Denn der Asylbewerber soll auch an Heranwachsende Drogen verkauft haben. Nach Angaben der Polizei soll er unter anderem an einen Jugendlicher zehn Mal Haschisch verkauft haben. Angesichts dieses Umstandes und der Anzahl der Delikte könnte ein Strafmaß von vier Jahren und damit die Zuständigkeit des Schöffengerichts überstiegen sein, so dass der Fall ans Landgericht überwiesen werden muss. „Haben Sie Handel getrieben oder nicht?“, fragte der Richter mehrmals.

Die Antwort des Angeklagten lautete „Nein“. Der Übersetzer sagte über die Aussage des Angeklagten: „Ihm fällt es schwer zu sagen: Ja, ich habe verkauft.“ Auch die sechs Zeugen, darunter eine Frau im Methadonprogramm und eine frühere Heroinsüchtige, die ihn alle als Drogenverkäufer erkannten, ließen den Angeklagten bei seiner Aussage bleiben, mit Betäubungsmittel nichts zu tun und zu keiner Zeit Drogen verkauft zu haben.

Die Sachbeschädigung, die ihm zur Last gelegt wird, gestand der Angeklagte. Demnach hat er am 28. Mai 2011 in betrunkenem Zustand vor der Diskothek Hazienda eine Eisenstange gegen ein Auto geworfen, das auf der Friedrich-Ebert-Straße unterwegs war. Die Verhandlung endete nach drei Stunden und wird am Rosenmontag fortgesetzt. Dann werden neben anderen die fünf Zeugen vorgeladen, die gestern nicht erschienen waren.

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