Bäume sind der neue Kammmolch

Geschützter Erlen-Eschenwald bremst Planungen zur A49 / Ausnahmeprüfung ist beantragt

Bäume sind der neue Kammmolch

115.07.1015.07.10|Schwalmstadt|2 Kommentare
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Stadtallendorf. Der Befreiungsschlag könnte zum Rohrkrepierer werden: Nach dem Fund des Kammmolchs im Herrenwald ließ der damalige Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) den Lückenschluss der A 49 in einem Bogen um den Wald herumlegen – statt wie geplant mittendurch. Wohl wissend, dass der Herrenwald als FFH-Gebiet unter dem Schutz der EU steht und der Bau hier wenig Chancen hätte. Doch auch die neue Trasse kollidiert mit dem FFH-Gebiet. Nach der auch von Deutschland unterzeichneten FFH-Richtlinie ist der Bau damit grundsätzlich unzulässig.

Nicht mehr mitten durch den Wald: Die A49 soll nun am Rand des Herrenwaldes entlang führen, hier wiederum ist ein EU-Schutzgebiet ausgewiesen. Grafik: MNZ/nh

Nicht mehr mitten durch den Wald: Die A49 soll nun am Rand des Herrenwaldes entlang führen, hier wiederum ist ein EU-Schutzgebiet ausgewiesen. Grafik: MNZ/nh

Zwar streift die aktuell geplante Trasse der A49 das FFH-Schutzgebiet im Herrenwald nur leicht (siehe Grafik) – doch das reicht offenbar. Die Straßenplaner haben festgestellt, dass dieser Eingriff erheblich ist. Der Erlen-Eschenwald an der Joßklein werde durch den Autobahnbau erheblich geschädigt, heißt es.

Das hat zwei Folgen: Zum einen musste das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren zum dritten Bauabschnitt der A49 ergänzt werden. Neue Ausgleichsmaßnahmen für die Schäden am Erlen-Eschenwald waren nötig, damit auch veränderte Pläne.

Viel bedeutender aber ist: Zum ersten Mal kommen die Straßenplaner zum Ergebnis, dass die A49 einen erheblichen Eingriff in das FFH-Schutzgebiet Herrenwald verursacht – nämlich am besagten Erlen-Eschenwald. Die FFH-Richtlinie ist in so einem Fall deutlich: „Wenn trotz möglicher Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erhebliche Schäden zu erwarten sind, ist das Vorhaben grundsätzlich unzulässig.“

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Marburg hat ein Ausnahmeverfahren beim Land beantragt. Denn die FFH-Richtlinie erlaubt, ein unzulässiges Projekt ausnahmsweise zu verwirklichen, wenn es keine geeigneten Alternativen gibt und das öffentliche Interesse den Schutz des Gebietes überwiegt.

Genau das glauben Autobahngegner wie Reinhard Forst aus Amöneburg nicht. Der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft „Schutz des Ohmtals“ bescheinigt Straßenplanern und Landesregierung, Alternativen nicht ausreichend geprüft zu haben. Die „Marburg-Variante“ zum Beispiel, eine Führung der A49 über die dortige Stadtautobahn, sei nie geprüft, sondern immer pauschal abgelehnt worden. Gleiches gelte für den Bau von Ortsumgehungen für Neustadt und Wiera und einen Ausbau der Main-Weser-Bahn. Forst glaubt, dass es keine Ausnahmegenehmigung geben kann, weil Alternativen zum Autobahnbau nie geprüft wurden.

Auch ein „öffentliches Interesse“, das die FFH-Richtlinie für eine Ausnahmegenehmigung verlange, sei nicht nachweisbar. So geht das Projektdossier des Bundes beim Bau der A49 von einem Mehrverbrauch von Benzin aus. Außerdem würden die umliegenden Straßen durch den Bau mehr Verkehr anziehen und Städte wie Stadtallendorf mehr Abgase abbekommen. Eine Entlastung werde die A49 also in keinem Fall bringen, so Forst. Die Ausnahmeprüfung jedenfalls läuft mittlerweile. Wichtiger Teil davon ist eine Stellungnahme der Europäischen Union, erfahrungsgemäß kann solch eine Stellungnahme sechs bis 36 Monate dauern. (nh) Hintergrund

Von Pascal Reeber

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