Bräunen erst frei ab 18

Solariengesetz: Ausweiskontrolle ist nun Pflicht – Nicht alle halten sich daran

Bräunen erst frei ab 18

202.02.1002.02.10|Schwalmstadt|
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Schwalm. Wer nicht mindestens 18 Jahre alt ist, darf seit einem halben Jahr nicht mehr auf die Sonnenbank. Studiobetreiber müssen sich die Ausweise zeigen lassen, sonst machen sie sich strafbar. Wir testeten einige Studios, fragten deren Betreiber und eine Ärztin zum Thema Hautkrebs.

Röhrenverbot: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Sonne aus der Dose für Minderjährige tabu. Vanessa Staufenberg vom Sonnenstudio Ray Sun in Treysa zeigt ein Solariumsgerät. Foto: Broy

Röhrenverbot: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Sonne aus der Dose für Minderjährige tabu. Vanessa Staufenberg vom Sonnenstudio Ray Sun in Treysa zeigt ein Solariumsgerät. Foto: Broy

Die 16-jährige Schülerin Rika testete für uns in zwei Studios im Schwalm-Eder-Kreis, ob tatsächlich unter 18 Jahren kein Sonnen mehr möglich ist. Im ersten Studio wäre sie innerhalb von einer Minute unter die Röhren ihrer Wahl gekommen – ohne Ausweis.

Als wir uns zu erkennen gaben, bekamen wir zur Antwort: „Ausgerechnet dieses eine Mal habe ich nicht nachgefragt“, so die Angestellte. Nun ärgere ie sich und versicherte, in anderen Fällen ausnahmslos nach dem Ausweis zu verlangen.

Im nächsten Studio traf Rika auf die Inhaberin, dort wurde sie nach dem Ausweis gefragt. „Bei uns kommt niemand unter 18 Jahren auf die Bank, wir kontrollieren jeden, und das auch schon, bevor es das Verbot gab“, sagte sie. Andere Studios aus dem Kreis versicherten telefonisch ausnahmslos, dass bei ihnen niemand unter 18 Jahren mehr sonnen dürfe.

Carmen Weber vom Sonnenstudio Ray Sun in Schwalmstadt lasse nur nach Vorzeigen des Ausweises junge Kunden unter die künstliche Sonne, sagt sie. „Einen leichten Kundenrückgang bemerke ich schon.“

Cornelia Deiß vom Sonnenstudio Free-Style in Fritzlar habe schon vorher keine Jugendlichen unter die Bänke gelassen. „Die meisten Kunden kommen regelmäßig, durch die konsequente Ausweiskontrolle haben wir gar keine jüngeren Kunden“, sagte sie uns.

„Bei uns müssen die Kunden am Eingang extra Sonnenbankmarken kaufen“, erläuterte Stefan Heiland, Inhaber der Sport- und Freizeitgalerie in Melsungen, „dadurch haben wir einen guten Überblick“.

Allerdings findet er das Gesetz eher unsinnig: „Das ist typisch deutsche Bürokratie. Es gibt doch auch kein Gesetz, das verbietet, in der Urlaubssonne zu liegen“, findet Heiland. Die sei schließlich genauso gefährlich.

Rika jedenfalls wird auch, wenn sie durch schwarze Schafe in der Sonnenbranche weiterhin die Möglichkeit hätte, sich nicht mehr unter die Sonnenbank legen. „Dafür bin ich mir einfach zu schade.“ Hintergrund, Artikel unten

Von Meryl Szerman

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