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Grüne Schwalmstadt wollen kompletten Baustopp im Wieragrund

Pressemitteilung: Zu viele Unsicherheiten - Reihe von Peinlichkeiten

Schwalmstädter Grüne wollen kompletten Baustopp im Wieragrund

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Schwalmstadt. Die Schwalmstädter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den sofortigen Stopp aller Bautätigkeiten im Wieragrund, „und zwar so lange, bis alle Gerichtsverfahren abgeschlossen und die Grundstücksfragen geklärt sind".

In einer Pressemitteilung schreibt die Fraktion: „Es kann nicht sein, dass die Stadt weiterhin Millionen in die Erschließung des Wieragrund investiert, ohne dass eine Entwicklung des Areals sichergestellt ist“, so Johannes Biskamp. Für Biskamp stellt sich die „Entwicklungsgeschichte ,Wieragrund‘ immer mehr als ein fragwürdiges Unternehmen einer Kommune dar“. Der gerichtlich verfügte Baustopp des Aldimarktes an der Wierastraße in Treysa (HNA berichtete) strafe gleichermaßen den Schwalm-Eder-Kreis als Bauaufsichtsbehörde, die Stadt Schwalmstadt und die Investoren (EKZ) ab. EKZ habe trotz laufenden Klageverfahrens weiter gebaut. „Die Gerichtsentscheidung reiht sich nahtlos in die Geschichte der Peinlichkeiten rund um das Projekt Bahnhofstraße/Wieragrund ein“, schreiben die Grünen. „Es gibt so viele Unsicherheiten. Da kann man nicht einfach weiter bauen, als wenn man nichts davon wisse“, so Fraktionsvorsitzende Margitta Braun.

Artikel aktualisiert um 14.14 Uhr.

Bürgermeister Wilhelm Kröll habe erklärt, er verhandele nur mit den Grundstückseigentümern, von Seiten der Investoren sei drei Tage vor der Kommunalwahl in einer Bürgerversammlung gesagt worden, dass alle Grundstücke der EKZ-Wieragrund GmbH gehören. Allerdings sei das Landgericht Marburg in zwei Gerichtsentscheidungen zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Vorkaufsberechtigter sein Vorkaufsrecht an drei Grundstücken wirksam ausgeübt hat (HNA berichtete). „Die immer wieder gerne getätigte Aussage, es handele sich lediglich um drei kleine und damit unbedeutende Grundstücke, ist dem Versuch geschuldet, den Vorkaufsberechtigten zu verunglimpfen und von den Fehlern der Investoren abzulenken“, sagen die Grünen. In Wirklichkeit stellten diese drei Grundstücke den Zugang zum Wieragrund dar: „Der Nichtbesitz bedeutet für den Investor eine dramatische Veränderung des Gesamtkonzeptes.“

Die Grünen halten es für möglich, dass die EKZ-Wieragrund den Erwerb des ehemaligen Schwalm-Kaufhauses nicht realisieren kann. Nach Informationen der HNA zählen die umstrittenen drei Grundstücke zu einem Paket von elf Flurstücken aus dem Besitz der Rheika-Delta (Melsungen) als Eigentümerin des alten Schwalmkaufhauses im Gesamtwert von 1,6 Mio. Euro. Noch offen ist, ob der Vorkaufsberechtigte den Anspruch oder gar die Verpflichtung hat, auch die weiteren acht Schwalmkaufhaus-Grundstücke zu kaufen.

Als nächstes stehe eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes an. „Würde dieser gekippt, wäre auch das Baurecht für die Wieragrundstraße und damit die öffentliche Förderung durch das Land Hessen betroffen“, so die Grünen.

Weiter liege dem Magistrat und den Fraktionsvorsitzenden der Parteien ein sechs Seiten umfassendes Schreiben vor, in dem die Anwaltskanzlei eines Mitbewerbers um die Entwicklung des Wieragrunds ankündigt, rechtliche Schritte gegen die Stadt Schwalmstadt einleiten zu wollen. „Die aktuelle Entwicklung im Wieragrund erfüllt uns mit großer Sorge“, so Braun und Biskamp. Nach ihrer Einschätzung könne der Stadt Schwalmstadt „durch das Verhalten des Magistrats und der Mehrheit von SPD und CDU in der Stadtverordnetenversammlung großer Schaden zugefügt“ werden.

Die EKZ wollte ihr neues Einkaufszentrum mit Mietern wie Rewe, C & A und Expert auf dem über 20 000 Quadratmeter großen Areal ursprünglich schon Ende 2012 eröffnen. Allein im Bau war bisher ein Aldimarkt als separates, erstes Projekt, Eröffnungstermin war das Frühjahr. Per Gericht ist dort ein Baustopp verfügt, bis ein von Nachbarn erfochtenes Lärmgutachten eingearbeitet ist. Thomas Vockeroth als Geschäftsführer der EKZ hatte gegenüber unserer Zeitung jüngst gesagt, besagtes Gutachten sei bereits angefertigt, die Bauverzögerung werde nicht sehr lange dauern.

In Revision gehen beziehungsweise sind die EKZ und Rheika-Delta wegen der Gerichtsurteile, die einem Schwälmer Geschäftsmann die Rechtmäßigkeit seines Vorkaufsrechts auf drei kleine Parzellen bestätigen.

Für Bürgermeister Wilhelm Kröll ist ein Baustopp kein Thema. Er sehe dafür keinen Grund, man solle nicht leichtfertig in Regressansprüche begeben, erklärte er gegenüber der HNA.

Von Anne Quehl

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