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Neue Sicherungsverwahrung in Schwalmstadt: Land soll dauerhaft zahlen

Neue Sicherungsverwahrung in Schwalmstadt: Land soll dauerhaft zahlen

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Schwalmstadt. Auf eine Umsetzung des Forderungskataloges im Zusammenhang mit dem Neubau der Sicherungsverwahrung in Schwalmstadt drängt der Arbeitskreis Festung Ziegenhain. „Der Vertrag ist enorm wichtig“, erklärte Vorsitzender Bernd Völker.

Der Arbeitskreis legt Wert darauf, dass es keine Absichtserklärung für spätere Jahre gebe, an die sich künftige Regierungen womöglich nicht gebunden fühlen, so Völker.

Das Land Hessen solle in diesem Vertrag rechtsverbindliche Zusicherungen geben, so ein Schreiben des Arbeitskreises. Hier einige Punkte, die nach Meinung des Kreises noch nicht nicht hinreichend berücksichtigt worden sind:

• Die verbindliche Zusicherung der umfangreichen Sanierung des Wallgrabens und der dauerhaften weiteren Pflege durch das Land Hessen. Die Kampfmittelräumung sei wie zugesagt im Jahr 2012 durchzuführen und abzuschließen, „sie ist nicht das eigentliche Ziel der Wallgrabensanierung, sondern die Voraussetzung, um überhaupt eine Sanierung durchführen zu können“.

• Zur Sicherung der historischen Festung soll es die „entsprechende finanzielle Förderung des Landes“ geben.

• Der Neubau der Sicherungsverwahrung stelle „einen erheblichen Eingriff in die denkmalgeschützte Gesamtanlage Festung Ziegenhain dar“. Das Land habe die Verantwortung und müsse zur Erhaltung der Gesamtanlage sowie für die einzelnen denkmalgeschützten Gebäude dauerhaft Geld zur Verfügung stellen.

Fotos: Neubau der Sicherungsverwahrung begonnen

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Das Land sei verpflichtet, das herausragende kulturelle Erbe der Wasserfestung Ziegenhain für die Nachwelt zu erhalten.

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt am Donnerstag, 22. März, in einer zusätzlich angesetzten Sitzung über den sogenannten Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Land Hessen ab. Im Vorfeld gibt es noch einmal einen Orts- und Gesprächstermin mit Staatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit. (aqu)

Mehr lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der Schwälmer Allgemeinen.

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