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Geldstrafe wegen Betrugs: 28-Jähriger konnte Internetbestellung nicht bezahlen

Parfüm für die Familie

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Treysa. Obwohl er die Rechnung nicht begleichen konnte, hatte ein 28-jähriger Hartz IV-Empfänger aus dem Altkreis Ziegenhain Parfüm im Wert von 254 Euro im Internet bestellt. Wegen Betrugs musste sich der Mann gestern vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten. Das Gericht verurteilte den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe von 480 Euro.

In Begleitung zweier Justizvollzugsbeamter betrat der Angeklagte den Gerichtssaal. Zurzeit verbüßt er eine achtmonatige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld.

Wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, Fahrens ohne gültigen Führerschein und Diebstahls war der 28-Jährige in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Den Vorwurf des Betrugs räumte der Angeklagte vor Gericht ein. „Ich hatte bestellt“, gab er zu, „wegen meiner Methadon-Abhängigkeit habe ich aber vergessen, zu bezahlen.“ Außerdem habe er unter Depressionen gelitten.

Sein Großvater habe ihm 200 Euro für die Begleichung der Rechnung geben wollen, habe dies jedoch nicht getan. „Er wusste gar nicht, was ich bestellt habe“, sagte der 28-Jährige vor Gericht.

Ihr Mandant sei im März vergangenen Jahres, also zum Zeitpunkt der Bestellung, verwirrt gewesen, sagte die Anwältin des Angeklagten. Er habe über einen längeren Zeitraum eine hohe Dosis Methadon genommen. Während seines Gefängnisaufenthaltes in Hünfeld habe sich die Verwirrtheit jedoch gelegt.

Ambulante Therapie steht an

Nach seiner Haft werde er für eine ambulante Behandlung in eine Tagesklinik gehen, kündigte der Angeklagte an. „Es geht mir auch gut jetzt“, erklärte er, „die Depressionen sind weg.“ Der 28-Jährige sei froh, bald aus der Haft entlassen zu werden.

„Wussten Sie, dass Sie nicht zahlen können?“, fragte der Staatsanwalt und vermutete: „Ich denke, ja.“

Bereits gegenüber der Polizei habe der 28-Jährige ausgesagt, das Parfüm sei nicht nur für ihn, sondern auch für Freunde und Familie gewesen. Er habe seine Mutter und seine Freundin damit beeindrucken wollen.

„Sie kriegen Hartz IV und bestellen für 250 Euro Parfüm“, sagte der Richter und äußerte sein Unverständnis über das Verhalten des Angeklagten. Das Gericht sah den Tatbestand des Betrugs als bestätigt an.

Von Kerstin Heist

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