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Litauischer Häftling muss wegen Beleidigung von JVA-Bediensteten länger einsitzen

Litauischer Häftling im Rollstuhl vor Gericht

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Schwalmstadt. Wegen Beleidigung musste sich ein 32-jähriger Litauer vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten. Der Mann hatte sich über seine Unterbringung in der JVA Schwalmstadt beklagt.

Der wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Angeklagte hatte sich in zwei Schreiben vom März und Juni 2010 über seine Unterbringung und das Verhalten der Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt beklagt.

Die Schreiben richteten sich an die Anstaltsleitung der JVA und an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes Marburg.

Der Angeklagte hatte den Vorwurf der Diskriminierung und Misshandlung geäußert und den Vergleich mit dem nationalsozialistischen Regime gezogen. Zudem hatte er einen JVA-Beamten als Lügner und den stellvertretenden Anstaltsleiter der Missachtung der herrschenden Zustände bezichtigt.

Der 32-Jährige war daraufhin in die JVA Kassel verlegt worden. Unter Berücksichtigung eines weiteren Verfahrens verurteilte ihn das Gericht wegen Beleidigung zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten Gefängnis.

Fluchtgefahr

An Händen und Füßen gefesselt, wurde der im Rollstuhl sitzende Angeklagte von vier JVA-Beamten in den Gerichtssaal begleitet. Der von der Anwältin des 32-Jährigen gestellte Antrag, ihm die Handfesseln abzunehmen, wurde vom Richter aus Sicherheitsgründen abgewiesen. Es bestehe Fluchtgefahr.

Der Angeklagte selbst verlas ein Gesuch, in dem er den Vorsitzenden Richter als befangen ablehnte und detailliert das seiner Auffassung nach gegen ihn begangene Unrecht beschrieb. Dabei setzte er das Verhalten der Bediensteten der JVA Schwalmstadt immer wieder mit den Methoden in der Nazizeit gleich. Die Angaben zu seiner Person verweigerte er. Diese seien Staatsanwalt und Richter bereits bekannt.

Das Ablehnungsgesuch wurde vom Gericht abgewiesen. Der Angeklagte habe schon vor Verhandlungsbeginn ein ähnliches Gesuch eingereicht. Auch dieses sei abgelehnt worden. Der 32-Jährige trug vor, er werde aufgrund seiner litauischen Muttersprache diskriminiert.

Als Invalide sei er von fünf Bediensteten nackt durch den Gang gezogen worden. Man habe ihn bestohlen, geschlagen, ihn wochenlang isoliert, mit Dauerbeleuchtung und Schlafentzug gequält und mit Pädophilen zusammengelegt. Zudem sei seine Zelle von JVA-Beamten verwüstet worden und man verweigere ihm eine dringend erforderliche Wirbelsäulenbehandlung.

„Ich wollte mit meinen Schreiben niemanden beleidigen, aber was soll ich machen, wenn sie mich hassen und schikanieren?“, so der Angeklagte.

„Ich halte solche Behauptungen für nicht hinnehmbar“, wies der stellvertretende Anstaltsleiter der JVA Schwalmstadt die Beschuldigungen entschieden zurück. Es habe im März 2010 einen Vorfall in der Zelle des Angeklagten gegeben. Er habe unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden und sei nicht ansprechbar gewesen.

Nicht gehbehindert

Später habe er Bedienstete beleidigt und behauptet, sie hätten seine Zelle verwüstet. Ein Disziplinarverfahren sei eingeleitet worden. Medizinisch sei belegt, dass der Angeklagte nicht auf den Rollstuhl angewiesen sei.

Von Kerstin Heist

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