Schwalm: Urteil im Prozess gegen Katzenquäler

21-Jähriger hatte mit Luftgewehr auf das Tier geschossen

Urteil: Geldstrafe im Prozess gegen Katzenquäler

716.02.1016.02.10|Schwalmstadt
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Schwalm. Ein 21-Jähriger aus dem Schwalm-Eder-Kreis ist schuldig gesprochen worden, im Oktober 2008 in Oberaula mit einem Luftgewehr auf eine Katze geschossen zu haben.

Das Amtsgericht Treysa sah es in dem Prozess am Dienstag als erwiesen an, dass der junge Mann im Oktober 2008 sieben Schüsse auf dem Kopf der Katze abgefeuert hatte. Das Tier überlebte schwer verletzt, musste aber aufgrund seiner schweren Verletzungen eingeschläfert werden.

Da der Angeklagte wegen anderer Delikte bereits vorbelastet war, bezog das Gericht die Geldstrafen aus den vorherigen Prozessen mit ein. Der Angeklagte wurde am Dienstag zu 110 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.  (sob)

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