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Verabredeter Überfall an der Marktkasse

Menschen vor Gericht: Junge Männer teilten Tageseinnahmen – Einer prahlte und prasste mit dem Geld

Verabredeter Überfall an der Marktkasse

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Marburg/Kirchhain - Einer der beiden Angeklagten wurde als Untersuchungshäftling in Handschellen vorgeführt, angeordnet vom Gericht wegen Verdunkelungsgefahr. Zwei junge Männer, 20 und 18 Jahre alt, standen für gemeinschaftlich begangenen Diebstahl im Kirchhainer Aldi-Markt vor dem Marburger Jugendschöffengericht.

Beide legten zu Beginn ein umfassendes Geständnis ab. Die Idee zu der Straftat hatte der Ältere, der seit fast drei Jahren als Auszubildender bei dem Discounter beschäftigt war und kurz vor dem Abschluss sowie der Übernahme stand.

Nach einem Raubüberfall, der von anderen Tätern auf einen Großmarkt verübt worden war, hatte er zu seinem Kumpel gesagt: „Das schaffen wir auch.“ Der heute 18-Jährige sollte kurz vor Ladenschluss in den Aldi-Markt kommen und vom Mittäter an der Kasse die Herausgabe der Tageseinnahme verlangen.

Am Tatabend im März wartete der Kumpel, bis kurz vor 20 Uhr kein Kunde mehr im Markt war. Mit einer Sturmhaube und vorgehaltener goldfarbiger Schreckschusswaffe forderte er seinen Bekannten zur Herausgabe des Geldes auf. Zur Irreführung der anderen Angestellten schlug der Räuber den Komplizen mehrfach auf den Arm. „Hau‘ wenigstens feste zu“, hatte dieser noch ausgerufen. Nach dem Überfall flüchtete der 18-Jährige mit rund 5000 Euro.

Am darauffolgenden Tag teilten die beiden ihre Beute verabredungsgemäß. Während der Räuber in der Zeit nach der Tat seinen Anteil vor allem zur Finanzierung seiner Drogensucht verbrauchte, verteilte der Markt-Mitarbeiter vieles an Bekannte und berichtete dabei sogar von seiner Großtat.

„Dann muss doch so ein Ding hochgehen“, sagte kopfschüttelnd der Richter. „Wir waren dilettantisch und dumm im Kopf“, gab der ehemalige Mitarbeiter des Aldi-Marktes zu. „Wenn ich drogenfrei und klar im Kopf gewesen wäre, hätte ich das nicht gemacht“, so der andere.

In einem weiteren Verfahren wurde der 20-Jährige wegen des Besitzes eines Butterflymessers, das bei einer Hausdurchsuchung bei ihm gefunden worden war, sowie wegen gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Anfang Juni in der Kirchhainer Fußgängerzone einen jungen Mann mit Schlägen und Fußtritten so misshandelt zu haben, dass sich das Opfer eine blutende Lippe und Blutergüsse zuzog.

Den Besitz des Messers und die Schläge räumte der 20-Jährige ein, die Fußtritte nicht.

Sein Mittäter wurde angeklagt, Amphetamine und Cannabis zu konsumieren und seit 2008 in 79 Fällen damit Handel getrieben zu haben. Das gab er zu, wollte seinen Lieferanten aber nicht preisgeben.

Weil ein wichtiger geladener Zeuge nicht erschienen war und das Gericht die unterschiedlichen Verfahren nicht voneinander trennen wollte, wird die Verhandlung am 7. November fortgesetzt. Dann wird der fehlende Zeuge polizeilich vorgeführt.

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