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Ärger im Regierungspräsidium Kassel über Beurteilungsrichtlinien des Landes

Ärger im Regierungspräsidium Kassel über Beurteilungsrichtlinien des Landes

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Kassel. Vergangene Woche hatten wir über die Kritik von Polizisten an der Beurteilungspraxis im Polizeipräsidium Nordhessen berichtet. Ähnlicher Unmut regt sich aktuell im Kasseler Regierungspräsidium (RP).

Unmut hinter der Fassade: Einige Mitarbeiter des Regierungspräsidiums sind nicht einverstanden mit der Stellenvergabe und dem Beurteilungssystem in ihrer Behörde. Archivfoto: nh

In einem Brief hat der Personalrat vor zwei Wochen die Behördenleitung für ihr Vorgehen bei der Stellenvergabe kritisiert. Eine RP-Mitarbeiterin berichtet im HNA-Gespräch zudem von Beurteilungen allein auf Quotenbasis.

Bald Angleichung der Richtlinien

Bislang haben die hessischen Behörden uneinheitliche Beurteilungsrichtlinien. Während es für Lehrer keine regelmäßigen Beurteilungen gibt, finden diese beim Polizeipräsidium Nordhessen jährlich statt. Eine geplante Überarbeitung des Hessischen Beamtenrechts sieht eine Angleichung der Beurteilungen vor. (bal)

In dem Brief des Personalrates, der der HNA vorliegt, äußert dieser sein Bedauern über die Praxis bei der Stellenbesetzung. Vor allem wird das Vorgehen bei der aktuellen Ausschreibung einer Stelle für Personalentwicklung moniert. Die Behördenleitung habe sich geweigert, dem Personalrat die Ausschreibung vor Veröffentlichung vorzulegen, um so eine Einflussnahme zu verhindern. Dies sei ein Beispiel für den „Rückgang konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit“, wie es sie einst gegeben habe.

Ausschreibungen sind Farce

Eine 60-jährige Beamtin, die seit 40 Jahren im RP arbeitet, glaubt zu wissen, warum die Behördenleitung den Personalrat umgangen hat. Namentlich will sie nicht genannt werden. „Diese Ausschreibung ist wie viele andere eine Farce. Jeder im Haus weiß längst, wer die Stelle bekommen wird“, sagt sie.

Aus Sicht der 60-Jährigen ist das Beförderungssystem im RP fragwürdig. Ähnlich wie bei der Polizei werde mit Beurteilungen gearbeitet – allerdings würden diese nur noch anlassbezogen (etwa bei Bewerbungen) und nicht mehr jährlich ausgestellt. Dabei würden sich die Vorgesetzten an quotierte Richtwerte (siehe Artikel unten) des Landes halten, die vorgeben, wie viele Beamte mit welcher Bewertung versehen werden sollen.

Neben einem Erstbeurteiler, meist der direkte Vorgesetzte, gebe es einen Zweitbeurteiler, der die Berurteilung „harmonisiere“, damit sie in das Schema passe. Die Bewertungsskala reicht von den Noten 1 bis 7.

Die Beamtin berichtet weiter, dass bei einigen Ausschreibungen in der Vergangenheit Mitbewerber des Wunschkandidaten aufgefordert worden seien, ihre Bewerbung zurückzuziehen, um so das Verfahren nicht zu verlängern. Um eine bereits gefallene Personalentscheidung zu legitimieren, sei es vorgekommen, dass das weitere Bewerberfeld entsprechend schlechter beurteilt wurde. Wer Widerspruch gegen seine Beurteilung einlege, habe kaum Chancen. So räumte eine Juristin des RP in einer der HNA vorliegenden Widerspruchsbegründung ein, dass Beurteilungen „nur eingeschränkt überprüfbar seien“. „Das ist ein Freibrief für die Vorgesetzten“, findet die Beamtin.

In einem Fall habe der Wunschkandidat bereits das neue Büro bezogen und das neue Arbeitsgebiet übertragen bekommen, bevor die Ausschreibung veröffentlicht wurde. Erst anschließend habe es eine Ausschreibung gegeben, um die Sache gerichtsfest zu machen.

Von Bastian Ludwig

Hintergrund: Verwaltungsgewerkschaft kritisiert Beurteilungen

Die Deutsche Verwaltungsgewerkschaft (DVG) übt Kritik an den Quoten, die das Land den Behörden für Beurteilungen vorgibt. „Solche Quoten stehen einer Objektivität bei der Beurteilung der Beamten im Weg“, sagt Ingelore Steuernagel, stellvertretende Landesvorsitzende der DVG Hessen.

Ihrer Gewerkschaft lägen zahlreiche Klagen von Beamten über dieses System vor, das weniger die tatsächliche Leistungsfeststellung, als vielmehr die Erfüllung von Richtwerten zum Ziel habe. Die vom Land vorgegebenen Quoten sähen etwa vor, dass fünf Prozent der Beamten in den Regierungspräsidien in der höchsten, 15 Prozent in der zweithöchsten und 25 Prozent in der dritthöchsten von sieben Stufen eingeordnet werden sollen.

Eine bis vor Kurzem geltende Regelung, wonach 45 Prozent der Beamten in der vierthöchsten Stufe einsortiert werden sollen, sei wegen des Unmutes unter den Beamten auf Eis gelegt worden, sagt Steuernagel.

Ein durch Quoten beabsichtigtes ausdifferenziertes Leistungsbild werde nicht den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht. Gutes Personalmanagement brauche keine Quoten, um zu vermeiden, dass einige Beamte besser bewertet werden, als es ihre Leistungen rechtfertigen. Eine insgesamt zu gute Einstufung der Beamten sei ein Grund für die Einführung der Quoten gewesen.

Diese Richtwerte sorgten aber nun dafür, dass die Beamten in „Ungerechtigkeiten hineingezwungen“ werden. Als Instrument der Personalführung sei die jetzige Praxis auch deshalb fragwürdig, als dass sie auf viele Beamte demotivierend wirke. (bal)

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