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Beurteilung von Beamten: „Das System demotiviert“

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Kassel. In den Kasseler Landesbehörden herrscht Unmut über das Beurteilungssystem für Beamten. Im Mittelpunkt der Kritik stehen Quoten des Innenministeriums, die den Vorgesetzten in den Behörden vorgeben, wie viele gute und schlechte Beurteilungen sie vergeben können.

Im Kasseler Regierungspräsidium sind längst nicht alle Beamten mit dem Beurteilungssystem des Landes zufrieden.

Über diese Kritik sprachen wir mit dem Hauptpersonalratsvorsitzenden des Innenministeriums, Jürgen Falk.

Welche Mitarbeiter des Landes müssen sich Beurteilungen unterziehen?

Jürgen Falk: Derzeit gelten für die Landesbehörden jeweils eigene Richtlinien. In den Regierungspräsidien etwa gibt es im Gegensatz zur Polizei derzeit keine regelmäßigen, sondern nur anlassbezogene Beurteilungen - etwa vor Beförderungen. Dies liegt daran, dass die entsprechenden Beurteilungsrichtlinien 2008 nach einer Auseinandersetzung zwischen Innenministerium und Personalrat außer Kraft gesetzt wurden.

Worum ging es bei der Auseinandersetzung?

Falk: In dem Streit ging es darum, dass wir uns gegen Quoten gewehrt haben, die vorgeben, wie viele Mitarbeiter in welchen Leistungsstufen einzuordnen sind. Diese Richtlinien widersprechen einem objektiven Verfahren. Natürlich gibt es nie absolut objektive Beurteilungen, aber man sollte versuchen, so nah wie möglich an die Objektivität heranzukommen. Mit einer geplanten Neustrukturierung des Beamtenrechts müssen sich zukünftig alle Landesbeamten im Dreijahresturnus Beurteilungen unterziehen. Die Tarifbeschäftigten betrifft dies aber nicht.

Warum gibt es diese Beurteilungen überhaupt?

Falk: Aus dem Gesetz ergibt sich zur Zeit keine Verpflichtung für Regelbeurteilungen. Es muss nur eine Vergleichbarkeit bei Bewerbungsverfahren gewährleistet sein. Dies wäre aber auch bei anlassbezogenen Beurteilungen gegeben. Eine regelmäßige Beurteilung bedeutet einen enormen Arbeits- und Kostenaufwand - unzählige Beamte sind damit tagelang beschäftigt.

Welchen Einfluss hat der Personalrat auf die Beurteilungspraxis?

Falk: In Zukunft noch weniger. Die Quotenregelung und die Bewertungsstufen für die Beamten sollen in der Hessischen Laufbahnverordnung geregelt werden. Damit entzieht man diesen Teil der Neuregelung des Beurteilungssystems dem Zugriff des Hauptpersonalrates, der bei der Änderung der Laufbahnverordnung kein Mitbestimmungsrecht hat.

Einige Beamten behaupten, Beurteilungen würden eingesetzt, um missliebige Beamten kalt zu stellen. Stimmt dies?

Falk: Beweisen kann ich das nicht. Aber das Beurteilungssystem bietet so viele Stellen, an denen manipuliert werden kann, dass man sich über solche Vorwürfe nicht wundern muss. Anforderungsprofile auf offene Stellen können etwa so formuliert werden, dass sie nur auf einen Kandidaten passen. Nach dem Motto: Wir suchen jemanden, der kroatisch spricht und einen dreijährigen Schäferhund hat. Ich habe auch schon gehört, dass Mitbewerber von ihren Vorgesetzten aufgefordert wurden, ihre Bewerbung zurückzuziehen. In dem Fall ist eine anstehende Beurteilung ein gutes Druckmittel.

Aber kann es nicht sein, dass schlecht beurteilte Beamte die Schuld im System suchen?

Falk: Das Thema Beurteilungen ist hochemotional. Die Beamten bekommen einen Spiegel vorgehalten. Man muss differenzieren, was ist subjektives Erleben und was ein Fehler im System. Letzter besteht zweifellos.

Wozu führt dieser Fehler?

Falk: Ein mit Quoten fixiertes System führt bei einem Gros der Beamten zur Demotivierung. Als Vorgesetzer mit 15 guten Beamten in einer Abteilung muss ich vielleicht 13 sagen, ihr seid genauso gut wie die zwei, die ich als gut beurteilt habe, aber ich darf nicht mehr auswählen. Zudem werden so Ja-Sager gezüchtet. Viele schweigen aus Angst vor einer schlechten Beurteilung. Dabei bringen Mitarbeiter, die Fehler im Arbeitsprozess auch gegenüber ihrem Chef benennen, eine Abteilung weiter.

Zur Person

Jürgen Falk (58) ist seit 1992 Hauptpersonalratsvorsitzender des Innenministeriums. Als Personalvertretung ist er für die Regierungspräsidien, deren nachgeordnete Dienststellen, die Landesfeuerwehrschule und die Verwaltungsfachhochschulen zuständig. Der Kasseler ist verheiratet und hat ein Kind.

Von Bastian Ludwig

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