2908.07.1008.07.10|Kassel|2 Kommentare
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Kassel. Gerichtliches Nachspiel einer Verletzung von Datenschutzregeln: Heidrun Blanckenburg klagt gegen die Gesundheit Nordhessen Holding (GNH).

Die pensionierte Operationsschwester, die 37 Jahre im Kasseler Klinikum gearbeitet hatte, sieht sich durch eine interne Mitteilung der GNH in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und fordert Schadenersatz. Pikant dabei: Blanckenburg sitzt für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) im Aufsichtsrat der Holding. Rechtsanwalt Dr. Volker Klippert will die GNH mithilfe des Kasseler Amtsgerichts zwingen, im Konzern-Intranet einen Text zu veröffentlichen, mit dem ausdrücklich klarstellt wird, dass Heidrun Blanckenburg „in keiner Weise dafür verantwortlich zu machen ist, dass durch die Änderung der Zugriffsrechte auf Patientenunterlagen die Versorgung und Behandlung der Patienten beeinträchtigt wird“.
Die GNH habe dies in einem internen Newsletter veröffentlicht und damit den Eindruck erweckt, sie trage die Schuld am höheren Aufwand, argumentiert die Klägerin. Sie sieht sich an den Pranger gestellt und einem Spießrutenlauf ausgesetzt. Als Aufsichtsratsmitglied und Gewerkschafterin werde sie beeinträchtigt. Die GNH hatte es abgelehnt, den beanstandeten Text aus dem Intranet zu nehmen. Jetzt traf man sich vor dem Amtsgericht.
Die GNH hält die Klage für unberechtigt, machte Rechtsanwalt Jörg Blum klar. Dass die Änderungen beim Datenschutz aufgrund einer Beschwerde der Klägerin Heidrun Blanckenburg erfolgten, sei durch Zeitungsberichte der HNA allgemein bekannt gewesen. In der auch im Intranet veröffentlichten Mitarbeiterzeitschrift seien reine Sachinformationen wiedergegeben, eine Verantwortlichkeit der Klägerin in keinster Weise behauptet worden.
Das Amtsgericht will am 28. Juli die Entscheidung verkünden. (ach)

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