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Es bleibt bei Haft für Gewalt gegen Mutter

29-jähriger Sohn will nun mit Revision Bewährungsstrafe erkämpfen

Gericht verwirft Berufung: Es bleibt bei Haft für Gewalt gegen Mutter

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Kassel. Im Rechtsstreit um gewalttätige Übergriffe gegen seine Mutter, wehrt sich ein 29-Jähriger Kasseler weiter gegen eine Gefängnisstrafe. Im August war der Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zu 14 Monaten Haft verurteilt worden.

Er ging in Berufung gegen das Strafmaß. Ziel: eine Bewährungsstrafe. Doch am Dienstag wurde die Berufung vom Kasseler Landgericht verworfen. Nun hat der 29-Jährige Revision eingelegt.

Vor dem Amtsgericht hatte der 29-Jährige im Sommer gestanden, seine Mutter im Oktober 2010 geschlagen und ihr kurz darauf auch noch eine Rechnung „in den Mund gedrückt“ zu haben. Er sei verzweifelt gewesen an jenem Tag, weil er sein Geld verspielt hatte. Er sei spielsüchtig. Auch von „Kiffen“war die Rede, vor allem aber davon, dass er „gehungert“ habe.

Es sei abgemacht gewesen, dass er Essen hole, berichtete der Mann damals. Als er nicht eingelassen wurde, habe er die Tür der Mutter mit Schultereinsatz aufgedrückt. Die Mutter habe ihn angeschrien, beleidigt, angespuckt. Er habe zugeschlagen - das erste Mal.

Die erste Instanz hielt es für erwiesen, dass der junge Mann der Mutter etwas später auch noch 60 Euro aus dem Portemonnaie nahm. Die Frau hatte deshalb aber keinen Strafantrag gestellt. In gebrochenem Deutsch war die Kasslerin im ersten Prozess als Zeugin gehört worden. Eigentlich hatte ein Dolmetscher sie unterstützen sollen - war aber nicht erschienen. Immer und immer wieder bat die Frau damals das Gericht, den Sohn nicht „in den Knast“ zu schicken. Aus ihrer Sicht benötigte der junge Mann eine Therapie. (kaj)

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