2131.08.1031.08.10|Kassel|32 Kommentare
|
|Schrift
a /
A||
Kassel. Weil er eine Mitarbeiterin der Kasseler Stadtverwaltung in ihrem Büro brutal zusammengeschlagen hat, ist ein 28-Jähriger vom Amtsgericht jetzt zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das teilte Reinhold Kilbinger, Sprecher des Kasseler Amtsgerichts, auf Anfrage mit. „Ein glattes Fehlurteil“, kritisierte Knuth Pfeiffer, Anwalt der 29-Jährigen Stadt-Angestellten. Er empfinde das Urteil als „Beleidigung für das Opfer“. Es liege nur drei Monate über dem Mindeststrafmaß für gefährliche Körperverletzung. Maximal sieht das Strafgesetzbuch zehn Jahre Haft vor.
Im Auftrag seiner Mandantin werde er Berufung einlegen, kündigte Pfeiffer an. Auch die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, sagte Gerichtssprecher Kilbinger. Allerdings war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft in seinem Urteil gefolgt. Pfeiffer hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Mehrfach war der heute 28-Jährige am 29. Dezember 2009 ins städtische Straßenverkehrsamt an der Friedrichsstraße gekommen. Dort habe er Anwohnerparkausweise beantragen wollen.
Doch seine Unterlagen seien nicht komplett gewesen, wie ihm die Rathaus-Mitarbeiterin erläutert habe. Als der 28-Jährige das Büro an jenem Morgen zum dritten Mal betrat, rastete er offenbar aus. Mehrfach soll er die 29-jährige Mitarbeiterin geschlagen und getreten haben, auch als sie bereits am Boden lag. Dabei fügte er der Frau schwere Gesichtsverletzungen zu, unter deren Folgen sie monatelang litt. Noch heute sei die Frau in psychotherapeutischer Behandlung, sagte ihr Anwalt Pfeiffer.
Zur Sache selbst habe sich der 28-Jährige vor Gericht nicht geäußert. Aber er habe der Anklage auch nicht widersprochen, sagte Pfeiffer. Strafrechtlich sei der Mann bisher nicht in Erscheinung getreten, sagte Gerichtssprecher Kilbinger.
Rathaus-Mitarbeiterin leidet nach Angriff unter Ängsten – Bisher 1500 Euro Schmerzensgeld
Es sind brutale Szenen, die sich am 29. Dezember 2009 im Straßenverkehrsamt abspielen. Als der 28-Jährige zum dritten Mal an diesem Morgen das Büro betritt, brüllt er die Angestellte an. Sie verbittet sich den rüden Ton. Daraufhin wird sie zu Boden geschubst. Was dann passiert, schildert Knuth Pfeiffer, Anwalt der 29-jährigen Stadt-Angestellten so: Sie will nach dem Telefon greifen und Hilfe rufen. Da bekommt sie einen Schlag ins Gesicht. Als sie am Boden liegt, tritt sie der Angreifer mehrmals.
Vor Schmerz und Verzweiflung schreit sie um Hilfe. Ein Kollege in einem anderen Büro hört die Schreie, vermutet dahinter eine Mutter mit Kind. Vergeblich versucht sich die 29-Jährige aufzurichten. Immer wieder schlägt sie der Angreifer zu Boden. Schließlich verlässt er das Büro. Sein Opfer bleibt schwer verletzt in einer Blutlache liegen. Die 29-Jährige erleidet unter anderem einen doppelten Kieferbruch. Monatelang habe sie nicht richtig essen können. Seit dem Vorfall leide sie an Kontaktängsten, sagte Pfeiffer. An ihren Arbeitsplatz könne sie vorerst nicht zurückkehren.
Der 28-Jährige habe versucht, sich zu entschuldigen, sagt Pfeiffer. „Ich kann mir vorstellen, dass es ihnen schlecht geht. Mir auch“, habe der Mann geschrieben. Bisher habe er 1500 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Die Bewährungsstrafe von neun Monaten reflektiere die Schwere der Schuld nicht“, sagte Pfeiffer. Nicht zuletzt seien die Schläge ein „massiver Angriff“ auf die Kasseler Verwaltung. „Die Stadt muss dieses Urteil als schallende Ohrfeige gegen ihre Bediensteten empfinden.“ (clm)
Claas Michaelis über den Rathaus-Schläger
Nach Zivilcourage wird schnell gefragt, wenn unglaublich brutale Gewalttaten bekannt werden. Schnell ist dann auch von härteren Gesetzen die Rede. Das, was sich am 29. Dezember 2009 im Straßenverkehrsamt der Stadt Kassel abgespielt hat, war ohne Zweifel grässlich und verabscheuungswürdig – eine Tat, bei der das Leben des Opfers in Gefahr war. Brutaler und vor allem sinnloser geht es kaum. Ein paar Tritte mehr und die Mitarbeiterin wäre gestorben. Zwar fand der Angriff nicht in der Öffentlichkeit statt, dennoch muss die Frage nach der Zivilcourage gestellt werden.
Helfer riskieren nämlich nur dann die eigene Gesundheit, wenn sie wissen, dass brutale Schläger vor Gericht die harte Kante des Gesetzes zu spüren bekommen. Und die bietet das Strafgesetzbuch bei gefährlicher Körperverletzung. Womöglich haben Juristen gute Gründe, den Schläger aus dem Straßenverkehrsamt nicht so hart zu bestrafen. Doch als Laie lässt einen das Urteil des Amtsgerichts ratlos. Hilfreich ist es nicht, wenn an anderer Stelle Zivilcourage gefordert wird. clm@hna.de

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.