1302.09.1002.09.10|Kassel|3 Kommentare
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Kassel. „Das kann ein halbes Jahr oder noch länger dauern.“ Solche Auskunft von Schulsekretariaten haben kürzlich Eltern erhalten, die für ihre Erst- und Fünftklässler bei der Stadt Kassel eine Schülerbeförderungskarte für Bus und Tram beantragen wollen.
Nach dem Hessischen Schulgesetz erhalten Schüler, deren Schulweg drei Kilometer und mehr beträgt, ein kostenloses Ticket für die Fahrt zur Schule bis zum Abschluss der Mittelstufe.
Zwar müssen sich nach Auskunft von Bernd Heger vom Kasseler Schulverwaltungsamt Eltern keinesfalls auf eine Bearbeitungszeit von einem halben Jahr einstellen - wohl aber auf zirka zwei Monate. Bis dahin müssen die Mütter und Väter in Vorleistung gehen und die Fahrtkosten aus eigener Tasche zahlen. Die Fahrkarten sollen auf einem Nachweisbogen aufgeklebt und bei der Schule abgegeben werden. Das Geld werde den Eltern „relativ zeitnah“ erstattet, sagte Heger - etwa eine Woche nach der Bewilligung. Ist ein Antrag durchgekommen, so wird der Bescheid automatisch verlängert.
Hartz-IV-Familien müssten im Übrigen wie alle anderen das Geld für die Schülerbeförderung auslegen. „Das könnte für diese Familien hart werden“, sagte Heger. Schuldezernentin Anne Janz rät Haushalten mit Zahlungsschwierigkeiten, die Tickets direkt nach der Schulplatz-Zusage zu beantragen.
Nachdem in der Vergangenheit viele direkt von der KVG verschickten Fahrkarten auf postalischem Weg verschwanden, wurde das Verfahren auf Bewährtes umgestellt: Die Schüler können sich nun wieder in den Schulsekretariaten ihre Monatskarten abholen - meistens zehn Tage vor Monatsbeginn.
Insgesamt sind in der Stadt 2100 Schüler mit bewilligten KVG-Tickets unterwegs. Die Verwaltung habe mit Beginn des Schuljahres wie jedes Jahr eine Antragsflut zu bewältigen, sagte Heger. Denn es müssten 500 bis 600 Neuanträge daraufhin geprüft werden, ob der Schulweg tatsächlich drei Kilometer beträgt. Hinzu komme bei den Fünftklässlern die Prüfung nach einer nächstgelegenen Schule, an der der gewählte Abschluss ebenso möglich sei. Zwar werde nicht der Schulweg von Harleshausen zum Goethe-Gymnasium geprüft, weil dieser Weg deutlich über drei Kilometer liege. Aber je nachdem, wo die Eltern in Harleshausen lebten, müsse auf den Gymnasial-zweig der Heinrich-Schütz-Schule verwiesen werden. Entschieden sich die Eltern für eine andere als die am nächsten gelegene Schule, so übernehme der Schulträger die Kosten nicht.
Der Nachweisbogen ist dem Bewilligungsbescheid beigefügt, ist aber auch in den Sekretariaten der Schulen erhältlich und kann im Internet heruntergeladen werden unter www.stadt-kassel. de
Kontakt Schülerbeförderung: Daniela Ellenberg: Tel. 787-40 44; Melanie Geßner, Tel. 787-4045.
Von Beate Eder

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