113.04.1013.04.10|Kassel|2 Kommentare
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Kassel. Kleine Ursache mit großer Wirkung: Eine 43-jährige Frau hatte behauptet, ihr sei das Handy geraubt worden. Sie löste damit umfangreiche Ermittlungen aus. Am Ende stellte sich heraus, dass sich die Mutter dreier Kinder die Geschichte ausgedacht hatte. Weil sie so eine Straftat vorgetäuscht hatte, saß sie nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts und wurde zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.
„Ich gebe es ja zu, ich streite nichts ab“, sagte die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen war, gleich zu Beginn der Verhandlung. Demnach wollte sie einen Handyvertrag abschließen. Da sie selbst aber bereits angesichts drohender Zwangsvollstreckung die Eidesstattliche Versicherung geleistet hatte und pleite war, sprang der Sohn einer Freundin ein und spielte den Vertragspartner. Allerdings unter einem falschen Namen, wie sich später herausstellte. Der Mobilfunkanbieter forderte deshalb das Handy wieder zurück.
Da die 43-Jährige das Telefon bereits an den Sohn der Freundin verkauft hatte, dachte sie sich eine Geschichte aus: Sie habe sich mit einem Mann getroffen, den sie im Internet kennengelernt hatte. Als sie ihm ihr neues Handy gezeigt habe, hätte er es geschenkt haben wollen. Sie habe sich geweigert, es sei zum Streit gekommen, da sei der Bekannte handgreiflich geworden, habe ihr das Telefon entrissen, sie in der Wohnung eingeschlossen und sei verschwunden.
Sie gab bei der Polizei eine detaillierte Beschreibung dieses Mannes ab. Dann begaben sich die Ermittler auf die Suche nach dem vermeintlichen Räuber. Sie orteten das Handy und hörten es ab. Und da platzte die Geschichte vom Handy-Raub wie eine Seifenblase.
„Meine Freundin hatte mich gebeten, dass ich ihren Sohn da nicht mit reinziehen soll, ich sollte sagen, dass mir der Mann aus dem Chat das Handy weggenommen hat.“ Eine Lüge mit Folgen.
„Die Polizei hat eine große Aktion angeschoben, um dann festzustellen, dass die ganze Arbeit umsonst war.“
Richter Gerd Krämer
„Die Polizei hat eine große Aktion angeschoben, um dann festzustellen, dass die ganze Arbeit umsonst war“, sagte Richter Gerd Krämer. „Es tut mir leid, eine solch dumme Sache mache ich nie wieder“, beteuerte die Angeklagte. Sie saß noch wegen eines weiteren Vorwurfs auf der Anklagebank: Sie hatte, wie sie ebenfalls zugab, in einem Supermarkt Lebensmittel in einem Wert von sechs Euro gestohlen.
Im Vergleich zu diesem kleinen Diebstahl, der früher lediglich als Mundraub galt, sei das andere ein „starker Tatvorwurf“ gewesen, so Richter Krämer.
Doch er rechnete der Angeklagten ihr Geständnis hoch an. „Sie gehören nicht zu den Schwerverbrechern“, lautete die Einschätzung des Richters, der die 43-Jährige zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilte.
Von Ralf Pasch

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