201.09.1001.09.10|Kassel|4 Kommentare
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Kassel. Die Hochschulreife verschaffte sich die junge Frau mittels Klebstoff und Kopierer. Sie habe das Abiturzeugnis einer Freundin genutzt, ihren Namen und ihr Geburtsdatum eingefügt und es dann kopiert, gestand die 24-jährige Kasselerin vor der Jugendkammer des Amtsgerichts. Wegen Urkundenfälschung wurde sie nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt.
Sie habe die Schule in der zwölften Klasse abgebrochen - ohne Wissen der Eltern, berichtet die junge Frau. Sie habe das Abi in einer anderen Stadt nachholen und zur Uni gehen wollen. Dazu kam es jedoch nicht. Wieder in Kassel, begannen die Eltern, Fragen zu stellen. Die Mutter habe Druck gemacht, sie solle zeigen, dass sie studiere.
Einmal fallen leise die Worte „Akt der Verzweiflung“, als die 24-Jährige über die Fälschung spricht. Die angebliche Kopie ihres Abiturzeugnisses habe sie sich in einem Pfarramt beglaubigen lassen. Dann schrieb sie sich zum Wintersemester 2009 an der Universität Kassel „für irgendein Fach“ ein. Vorlesungen oder Seminare habe sie nicht besucht.
An der Uni aber fiel die Manipulation bei einer Kontrolle der Zeugnisse auf. Eine Nachfrage beim angeblich ausstellenden Gymnasium habe ergeben, dass sie dort kein Abitur abgelegt habe, schrieb die Hochschule der jungen Frau. Die Immatrikulation wurde ihr entzogen, der Studienausweis zurückgefordert.
Die später verhängte Geldstrafe hatte auch die Staatsanwältin gefordert. Strafmildernd wertete sie das Geständnis der jungen Frau. Verschärfend wirkten sich zwei frühere Verurteilungen wegen Betrugsdelikten aus. „Wie soll das weitergehen?“, wollte Richter Hering wissen. Das sei eine gute Frage, erklärte die junge Frau. Ihre Situation sei „so verworren“.
Der Uni sei durch die Urkundenfälschung „letztendlich kein großer Schaden entstanden“, erklärte der Richter zum Urteil. Angesichts der früheren Delikte habe es jedoch bei keiner ganz niedrigen Geldstrafe mehr bleiben können. 400 Euro entsprechen der Summe, die die junge Frau nach eigenen Angaben monatlich in geringfügiger Beschäftigung verdient. Der Strafrahmen für Urkundenfälschung reicht von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Haft.
Sie wolle nun unbedingt das Abitur noch machen, sagte die 24-Jährige dem Gericht - diesmal auf der Abendschule.
Von Katja Schmidt

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